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Home » Enterbter Sohn des Starkochs gewinnt Erbstreit
Unterhaltung

Enterbter Sohn des Starkochs gewinnt Erbstreit

Von zeit-heute.deJanuar 23, 20262 Min Gelesen
Enterbter Sohn des Starkochs gewinnt Erbstreit
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Enterbter Sohn des Starkochs gewinnt Erbstreit

Prozess gewonnen

Enterbter Starkoch-Sohn kassiert Millionen


23.01.2026 – 14:36 UhrLesedauer: 2 Min.

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Heinz Winkler: Er zählte zu den bekanntesten Sterneköchen Deutschlands. (Quelle: IMAGO / Astrid Schmidhuber)

Der Streit um das Erbe des verstorbenen Sternekochs Heinz Winkler ist entschieden. Ein Deal mit seiner Ex-Frau bringt seinem älteren Sohn die wertvollen Immobilienanteile.

Seit mehr als drei Jahren tobt der Streit um das Erbe des 2022 verstorbenen Starkochs Heinz Winkler. Nun hat das Landgericht Traunstein ein wegweisendes Urteil gefällt: Alexander Winkler, der vom Vater enterbte ältere Sohn, gewinnt den Millionen-Prozess gegen seinen Halbbruder Constantin, der aus seiner zweiten Ehe mit Daniela Winkler hervorging. Wie „Bild“ berichtet, erhält der 46-Jährige damit die wertvollen 50-Prozent-Anteile an der Immobilie der berühmten „Residenz Aschau“.

Der Fall offenbart eine komplexe Familienkonstellation mit überraschender Wendung. Obwohl Heinz Winkler seinen Sohn aus erster Ehe im Testament von 2016 explizit enterbt und seinen jüngeren Sohn Constantin zum Alleinerben bestimmt hatte, sicherte ein früherer Deal mit Ex-Frau Elfriede Alexander nun die millionenschweren Immobilienanteile.

Ausschlaggebend für das Urteil war eine Vereinbarung aus dem Jahr 2014. Damals bat der Sternekoch seine geschiedene Frau Elfriede, wieder ins Unternehmen einzusteigen. Das Ex-Paar schloss einen Deal: Sie verzichtete auf einen erheblichen Zugewinnausgleich, im Gegenzug sollte der gemeinsame Sohn Alexander als Nachfolger eingesetzt werden und die Anteile des Vaters erhalten.

Diese Abmachung wurde in einer Nachtragsvereinbarung festgehalten. Der Anwalt des heute 17-jährigen Constantin Winkler, Maximilian Ott, zweifelte vor Gericht die Entstehung und Gültigkeit dieses Dokuments an. Er argumentierte, dass es nicht der Wille des verstorbenen Kochs gewesen sein könne, ausgerechnet seinen enterbten Sohn als Nachfolger einzusetzen.

Die Richter am Landgericht Traunstein wiesen diese Argumentation jedoch zurück. Sie betrachteten das Dokument als bindende, rechtsgeschäftliche Übertragung zu Lebzeiten. Die Immobilie, in der sich Winklers „Residenz Aschau“ befindet, sei deshalb gar nicht erst in die Erbmasse geflossen.

Hintergrund des Streits ist die Gründung einer GbR im Jahr 1991. Damals hatten Heinz Winkler und seine damalige Ehefrau Elfriede für die Immobilie und das Grundstück in Aschau eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Beide waren mit jeweils 50 Prozent als Gesellschafter eingetragen. Nach der Scheidung im Jahr 2010 blieb diese Konstellation bestehen.

Das Gericht stellte klar: Ein verbindliches Rechtsgeschäft könne nicht einseitig abgeändert werden. Dass Heinz Winkler 2016 in seinem Testament seine Anteile dem jüngeren Sohn Constantin vermachte, blieb daher ohne rechtliche Wirkung für die bereits anderweitig übertragenen Immobilienanteile.

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