Banken kürzen Einlagensicherung
So schützen Sie Ihr Vermögen vor einer Bankenpleite
Aktualisiert am 12.03.2025 – 16:32 UhrLesedauer: 4 Min.
Bankguthaben in der EU sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt – doch nicht jede Sicherung ist verlässlich. Warum freiwillige Sicherungssysteme ihre Grenzen gesenkt haben.
Ob Girokonto, Tagesgeld oder Festgeld – viele Menschen vertrauen darauf, dass ihr Geld bei der Bank sicher ist. Schließlich sorgt die gesetzliche Einlagensicherung in der EU dafür, dass Guthaben bis zu einer bestimmten Summe geschützt sind. Doch darüber hinaus gibt es auch freiwillige Sicherungssysteme, die bei manchen Banken höhere Summen absichern.
Die Reform der freiwilligen Einlagensicherungsfonds wurde vom Bundesverband deutscher Banken bereits Ende 2021 beschlossen und tritt nun schrittweise in Kraft. Was bedeutet das für Sparerinnen und Sparer – und wie kann man sein Vermögen trotzdem bestmöglich absichern?
Wenn eine Bank in der EU insolvent wird, sind die Guthaben der Kundinnen und Kunden bis zu einem bestimmten Betrag geschützt. Die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung garantiert, dass pro Person und Bank bis zu 100.000 Euro ausgezahlt werden. Diese Regelung gilt für alle Banken innerhalb der Europäischen Union.
In bestimmten Fällen kann der Schutzbetrag vorübergehend auf bis zu 500.000 Euro steigen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie gerade Ihr Haus verkauft oder eine Abfindung erhalten haben und die Summe auf Ihr Konto überwiesen wurde. So soll verhindert werden, dass Kundinnen und Kunden ihr Geld durch eine unerwartete Bankpleite verlieren.
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Diese gesetzliche Absicherung ist verpflichtend und wird von speziellen Sicherungsfonds finanziert. Sie müssen als Bankkunde nichts weiter tun – Ihr Geld ist automatisch geschützt.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Banken einen zusätzlichen Schutz an. Dieser wird durch freiwillige Einlagensicherungsfonds ermöglicht, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Solche Sicherungssysteme gibt es zum Beispiel bei der Deutschen Bank und der Commerzbank, die sich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angeschlossen haben.
Diese freiwillige Sicherung ermöglicht es, dass Kunden bei diesen Banken bisher weit höhere Summen absichern konnten – teilweise bis zu 5 Millionen Euro pro Person. Auch andere Banken, wie die Deutsche Kreditbank (DKB) oder die Landwirtschaftliche Rentenbank, nutzen eigene Sicherungssysteme, um ihre Kunden zusätzlich abzusichern, etwa über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB).
Der große Unterschied zur gesetzlichen Einlagensicherung: Auf freiwillige Sicherungen gibt es keinen Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass diese Fonds zwar grundsätzlich Schutz bieten, aber im Ernstfall nicht garantiert ist, dass tatsächlich ausgezahlt wird.
Lange Zeit konnten vermögende Kunden auf sehr hohe Absicherungen durch die freiwilligen Sicherungsfonds vertrauen. Doch diese Grenzen wurden in den vergangenen Jahren deutlich gesenkt. Der Hauptgrund dafür ist die Insolvenz der Greensill Bank im Jahr 2021, die erhebliche Schwachstellen im Sicherungssystem aufgedeckt hat. Damals mussten die Sicherungsfonds hohe Summen auszahlen, was die Stabilität des gesamten Systems belastete.
Um die langfristige Sicherheit der Einlagensicherung zu gewährleisten, hat der BdB seine Entschädigungsgrenzen nach unten korrigiert:
- Seit dem 1. Januar 2025 liegt der Schutz für Privatpersonen bei maximal 3 Millionen Euro (statt zuvor 5 Millionen Euro).
- Ab 2030 sinkt die Grenze weiter auf nur noch 1 Million Euro.
- Für Unternehmen und Institutionen wurde die Absicherung ebenfalls reduziert – von 50 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro (2025) und später auf 10 Millionen Euro (2030).
Ziel dieser Reform ist es, die freiwillige Einlagensicherung widerstandsfähiger zu machen, damit sie auch in Krisenzeiten zuverlässig funktioniert.
Für die meisten Bankkunden ändert sich nichts. Denn die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank bleibt unverändert. Wer also nicht mehr als diese Summe bei einem einzelnen Kreditinstitut hält, muss sich keine Sorgen machen.
Für Vermögende mit höheren Guthaben kann die Änderung jedoch relevant sein. Wer bislang darauf vertraut hat, dass mehrere Millionen Euro durch freiwillige Sicherungssysteme abgesichert sind, sollte seine Strategie überdenken. Besonders wichtig: Nur die gesetzliche Einlagensicherung ist einklagbar. Die freiwilligen Systeme beruhen auf internen Fonds der Banken und können im Zweifel eingeschränkt oder sogar ganz abgeschafft werden.