Ein Beispiel macht es deutlich: Nehmen wir an, Sie haben als Erwerbstätige ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat und haben keine waisenrentenberechtigten Kinder. Dann übersteigt Ihr eigenes Einkommen den ab Juli 2026 geltenden Freibetrag um 377,47 Euro (1.500 Euro minus 1.122,53 Euro). 40 Prozent davon sind 150,99 Euro. Um diesen Betrag sinkt Ihre Witwenrente.
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