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Home » Dürfen Autofahrer sich von ihnen warnen lassen?
Mobilität

Dürfen Autofahrer sich von ihnen warnen lassen?

Von zeit-heute.deDezember 19, 20252 Min Gelesen
Dürfen Autofahrer sich von ihnen warnen lassen?
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Dürfen Autofahrer sich von ihnen warnen lassen?

Jeder Dritte nutzt ihn

Dieser Blitzertrick ist im Auto erlaubt


Aktualisiert am 15.12.2025Lesedauer: 2 Min.

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Radarfalle am Straßenrand: Rund 3.000 fest installierte Blitzer stehen in Deutschland. Verschiedene Geräte können – theoretisch – selbst während der Fahrt vor ihnen warnen. (Quelle: Bodo Marks/dpa)

Ob Navi oder App im Smartphone: Wo der nächste Blitzer lauert, wissen viele Geräte ganz genau. Darf ein Autofahrer sich von ihnen warnen lassen? Und was gilt, wenn der Beifahrer das Gerät bedient?

Es scheint ganz einfach: Autofahrer dürfen keine Blitzerwarner benutzen. Geräte und Apps sind am Steuer also nicht erlaubt, um vor Radarfallen rechtzeitig abzubremsen. Leider ist es aber doch nicht ganz so einfach. Denn das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Geräten. Und was ist, wenn nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer eine Blitzer-App benutzt?

Reine Radarwarner spüren die Strahlen von Messgeräten auf und informieren den Fahrer, sobald sie einen Blitzer entdecken. Dabei können sie die Messung der Polizei stören. Sie im Auto zu benutzen oder betriebsbereit mitzuführen (das bedeutet, man könnte das Gerät während der Fahrt aktivieren), ist illegal. Bei Kontrollen werden die Geräte beschlagnahmt und teilweise anschließend vernichtet. Dem Fahrer drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Deutlich verbreiteter dürften Blitzerwarner auf Navi und Smartphone sein. Etwa jeder Dritte (35 Prozent) schaltet eine solche App zumindest gelegentlich ein. Die Geräte spüren die Fallen allerdings nicht selbst auf, sondern informieren über Geräte an bekannten Standorten. Teilweise können Nutzer des Dienstes auch mobile Blitzer melden, die dann ebenfalls angezeigt werden.

Zwar sind diese Geräte und Apps selbst nicht illegal, ihre Benutzung am Steuer ist dennoch verboten. Wer sich daran nicht hält, riskiert ebenfalls ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem darf die Polizei das Gerät beschlagnahmen.

Auch für Beifahrer ist die Nutzung von Blitzer-Apps verboten, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden hat.

Eines aber ist unproblematisch: Vor dem Start oder zum Beispiel an einer Raststätte darf man sich per Navi oder App über die Blitzer entlang der geplanten Route informieren.

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