Auch andere Verteidiger nutzen offenbar die noch öffentlichen Verhandlungstage für ausführliche Stellungnahmen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt will das verhindern. „Bitte halten Sie keine vorgezogenen Plädoyers“, mahnte sie mehrfach in der Verhandlung.
Die letzte Zeugin ist entlassen
Nach mehr als einem Jahr nähert sich die Beweisaufnahme damit tatsächlich ihrem Ende. Die leitende Ermittlerin des Hamburger Landeskriminalamts wurde als letzte Zeugin vernommen, berichtet das „Hamburger Abendblatt“. Ursprünglich waren für ihre weitere Befragung mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Weil ihre Aussage deutlich schneller beendet war, wurde im Kalender des Gerichts kurzfristig Zeit frei.
Ganz abgeschlossen ist die Beweisaufnahme allerdings bis jetzt nicht. Die Verteidiger wollen weitere Erklärungen und Beweisanträge vorlegen, schreibt das „Hamburger Abendblatt“. Die Anwältin eines Mitangeklagten beantragte etwa, Christina Blocks früheren Rechtsanwalt Otmar Kury als Zeugen zu hören. Ob das Gericht diesem und weiteren Anträgen folgt, ist offen.
Während das Gericht auf das Ende der Beweisaufnahme zusteuert, führen die Verteidiger den Prozess längst auch mit Blick auf die Zeit nach dem Urteil.
Warum die Verteidiger schon an den Bundesgerichtshof denken
Deutlich wurde das bereits am 59. Verhandlungstag. Damals stritten Gericht und Verteidigung darüber, welche Fragen die leitende Ermittlerin beantworten durfte. Ihre Aussagegenehmigung war eingeschränkt, weil sie auch an weiteren Verfahren aus dem Umfeld des eskalierten Sorgerechtsstreits beteiligt ist, berichtet die Plattform „Legal Tribune Online“.
Die Verteidigung hält diese Aufteilung in verschiedene Ermittlungsverfahren für problematisch. Sie vermutet, dass dadurch Erkenntnisse ausgeblendet werden, die für Christina Block oder ihre Mitangeklagten entlastend sein könnten. Viele Fragen an die Ermittlerin müssen so unbeantwortet bleiben.
Gerhard Dellings Verteidiger David Rieks erklärte laut „Legal Tribune Online“, es sei „aus Revisionsgesichtspunkten notwendig“, die nicht beantworteten Fragen festzuhalten.
Dahinter steckt eine klare Strategie: Sollte das Landgericht die Angeklagte verurteilen, muss anhand der Akten nachvollziehbar sein, an welchen Stellen die Verteidigung wichtige Fragen nicht stellen konnte oder das Gericht weitere Ermittlungen ablehnte. Nur was im Prozess festgehalten wurde, kann später bei einer Revision eine Rolle spielen.
Eine Revision bedeutet nicht, dass der gesamte Fall automatisch neu verhandelt wird. Der Bundesgerichtshof prüft vorrangig, ob dem Landgericht entscheidende Fehler unterlaufen sind. Findet er einen solchen Fehler, kann er das Urteil aufheben und den Fall an eine andere Kammer zurückgeben.











