
Oftmals versteckt
Mehrere Discounter verdoppeln Preis für ein Produkt
07.01.2026 – 10:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Preiserhöhungen sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Manchmal merkt man erst beim Blick auf den Einkaufszettel, dass ein Produkt teurer geworden ist.
Wer bei Aldi und Lidl Obst und Gemüse kauft, sollte künftig genauer hinschauen. Denn die Discounter haben die Preise für die Knotenbeutel erhöht. Statt 1 Cent zahlen Kunden nun 2 Cent pro Stück.
Oftmals merken sie jedoch erst bei der Kontrolle des Einkaufszettels, dass sie für den Obst- und Gemüsebeutel mehr zahlen mussten. Denn nicht in allen Filialen sind die Preisschilder hierfür entsprechend gut sichtbar, wie mehrere Stichproben von t-online zeigen.
Wie rechtfertigen die Discounter die Preiserhöhung? Und ziehen andere nach?
Aldi Nord und Aldi Süd erklären auf Nachfrage, dass man seinen Kunden einen symbolischen Beitrag von 2 Cent berechnet. Wie dieser Preis zustande kommt und weshalb er sich verdoppelt hat, dazu wollten sich die Unternehmen nicht äußern. Man äußere sich „grundsätzlich nicht zu Preisentwicklungen auf Artikelebene“, so Aldi Nord.
Lidl hat sich ebenfalls nicht auf die Anfrage geäußert. Und auch Kaufland teilt nicht mit, inwiefern der Konzern weiter mit den Hemdchentüten, wie die Beutel auch genannt werden, verfahren wird.
Bereits vor einem Jahr hatte die Deutsche Umwelthilfe die Bepreisung der Knotenbeutel kritisch kommentiert. So erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „In Deutschland werden insgesamt 2,4 Milliarden dünne Einweg-Plastiktüten pro Jahr verbraucht. Ein Tüten-Cent wird daran jedoch nichts ändern. Ein Lenkungseffekt hin zu einem geringeren Verbrauch ist bei einem so niedrigen Betrag nicht zu erwarten. Damit tatsächlich weniger von den dünnen Tütchen verbraucht werden, sollten sie mindestens 20 Cent kosten. Am besten wäre es, die Einweg-Tütchen ganz abzuschaffen.“
Ebenfalls negativ fällt bei den Filialbesuchen auf, dass die Preisschilder oftmals durch die Tüten-Halterung verdeckt sind. Laut §1 der Preisangabenverordnung sind Händler jedoch verpflichtet, Preise „leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen“.
Da allerdings nicht eindeutig definiert ist, was „leicht erkennbar und deutlich lesbar“ bedeutet, haben Kunden hier eigentlich keine Handhabe.










