Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Kanzler Merz wünscht todkranker Frau „alles Gute“

Kanzler Merz wünscht todkranker Frau „alles Gute“

Juni 11, 2026
Heftige Kritik an Auftritt von Fifa-Boss Gianni Infantino

Heftige Kritik an Auftritt von Fifa-Boss Gianni Infantino

Juni 11, 2026
Was ist das? Hintergründe, Ziele und aktuelle Diskussion

Was ist das? Hintergründe, Ziele und aktuelle Diskussion

Juni 11, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Discounter darf weiter mit UVP werben
Leben

Discounter darf weiter mit UVP werben

By zeit-heute.deMai 15, 20262 Mins Read
Discounter darf weiter mit UVP werben
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Preiswerbung erlaubt

Penny setzt sich vor Gericht durch

Aktualisiert am 15.05.2026 – 12:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Penny-Werbeschild: Die Verbraucherschützer sind mit dem Urteil nicht zufrieden. (Quelle: IMAGO/Elke Münzel/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Penny hat einen Rechtsstreit um irreführende Preiswerbung in zweiter Instanz gewonnen. Das OLG Köln hob das Urteil der Vorinstanz auf.

Im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Werbeprospekt hat sich der Discounter Penny in zweiter Instanz durchgesetzt. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Köln gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben. Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

  • Nach Gerichtsurteil: So erklärt der Hersteller die Milka-Täuschung
  • Was erlaubt ist und was nicht Schlemmerfilet verwirrt mit Namen und Fischanteil

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Handelskette hatte in einem Prospekt einen Joghurt mit der Angabe „minus 58 Prozent“ beworben. Die Prozentzahl bezog sich auf eine durchgestrichene UVP von 79 Cent.

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Kunden in die Irre geführt würden. So werde eine hohe Ersparnis vorgegaukelt, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten die Darstellung als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet dies. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.

Das OLG Köln hat an der Aufmachung des Prospekts nichts auszusetzen. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

  • Schokolade: Kunden kaufen weniger Milka und Ritter Sport
Symbol für das Nutzen von Künstlicher Intelligenzt-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

Verbraucherzentrale will Revision einlegen

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.

Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 in erster Instanz den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Spargel-Cremesuppe: Cremig und schnell zubereitet

Spargel-Cremesuppe: Cremig und schnell zubereitet

Pfifferlinge einfrieren, auftauen und aufwärmen: Gefährlich?

Pfifferlinge einfrieren, auftauen und aufwärmen: Gefährlich?

So können Sie das Gericht neutralisieren

So können Sie das Gericht neutralisieren

So klappt es mit dem bequemen Einchecken

So klappt es mit dem bequemen Einchecken

Kann man die rote Hülle mitessen?

Kann man die rote Hülle mitessen?

Strand verbietet Sonnenschirme – und kostet Eintritt

Strand verbietet Sonnenschirme – und kostet Eintritt

13. Sternzeichen: Woher der Schlangenträger kommt

13. Sternzeichen: Woher der Schlangenträger kommt

Schwarze Strände, Vulkane – besondere ZDF-Reiseziele

Schwarze Strände, Vulkane – besondere ZDF-Reiseziele

Fan bekommt 1.670 Euro zugesprochen

Fan bekommt 1.670 Euro zugesprochen

Redakteurfavoriten
Heftige Kritik an Auftritt von Fifa-Boss Gianni Infantino

Heftige Kritik an Auftritt von Fifa-Boss Gianni Infantino

Juni 11, 2026
Was ist das? Hintergründe, Ziele und aktuelle Diskussion

Was ist das? Hintergründe, Ziele und aktuelle Diskussion

Juni 11, 2026
Dieser Schlagerstar ist ihr berühmter Ex

Dieser Schlagerstar ist ihr berühmter Ex

Juni 11, 2026
Olivia Jones bereitete Geiss-Töchter auf Catwalk-Debüt vor

Olivia Jones bereitete Geiss-Töchter auf Catwalk-Debüt vor

Juni 11, 2026
Neueste
Aktuell kein Anlass für Sanktionen gegen Israel

Aktuell kein Anlass für Sanktionen gegen Israel

Juni 11, 2026
Trump verpasst offenbar Eröffnungsspiel der USA

Trump verpasst offenbar Eröffnungsspiel der USA

Juni 11, 2026
Für wen sich der Wechsel lohnt

Für wen sich der Wechsel lohnt

Juni 11, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.