Die Rente ist für viele Arbeitnehmer ein Ziel, das sie sehnsüchtig erwarten. Wir zeigen Ihnen, für wen es schon im kommenden Jahr so weit ist.
Mehr Zeit für Hobbys und Familie oder einfach nur die Füße hochlegen: Viele Deutsche blicken dem Ruhestand mit Sehnsucht entgegen. Der Zeitpunkt ist dabei klar geregelt – und insbesondere abhängig von Ihrem Geburtstag. t-online zeigt Ihnen, wer bereits 2025 in Rente gehen kann und wann die Rentenzahlung grundsätzlich beginnt.
Um die reguläre gesetzliche Altersrente beziehen zu dürfen, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen Sie fünf Beitragsjahre (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen und zum anderen die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ist beides geschafft, können Sie abschlagsfrei in Rente gehen. Mehr dazu hier.
Im Jahr 2025 ist es für Sie so weit, wenn Sie zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden. Für den Jahrgang 1958 gilt dabei noch: Sie müssen das 66. Lebensjahr vollendet haben, um regulär in Altersrente gehen zu können. Da die Rente immer erst im Folgemonat gezahlt wird, beginnt die Rente also im Januar 2025.
Für den Jahrgang 1959 gilt hingegen eine höhere Altersgrenze. Sie müssen 66 Jahre und zwei Monate alt sein, um Rente beziehen zu können. Damit diese noch im Dezember 2025 fließen kann, ist der 1. Oktober 1959 der spätestmögliche Geburtstag. Denn: Sie vollenden die 66 Jahre und zwei Monate dann am 30. November 1959 – gerade noch früh genug, damit im Folgemonat Dezember Ihre Rente überwiesen wird. Sind Sie hingegen am 2. Oktober 1959 geboren, können Sie die Regelaltersrente erst zum 1. Januar 2026 in Anspruch nehmen.
Die Regelaltersgrenze steigt für die darauffolgenden Jahrgänge schrittweise an, bis ab Jahrgang 1964 alle erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen können.
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Ebenfalls abschlagsfrei in Rente gehen kann, wer mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zusammenbekommt und das maßgebliche Lebensalter erreicht hat. 2025 sind Sie alt genug für diese Rentenart, wenn Sie zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurden. Denn für im Jahr 1960 Geborene liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und vier Monaten, für im Jahr 1961 Geborene bei 64 Jahren und sechs Monaten.
Wer also am 2. August 1960 Geburtstag hat, ist am 2. Dezember 2024 64 Jahre und vier Monate alt, sodass er ab Januar 2025 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten kann. Wer hingegen am 1. Juni 1961 geboren ist, erreicht am 30. November 2025 die nötige Altersgrenze und bezieht schon einen Tag später, ab dem 1. Dezember 2025, diese Rentenart.
Sie sehen: Auch wenn diese Rentenart unter dem Namen „Rente mit 63“ bekannt ist, kann schon länger niemand mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Das galt lediglich für die Jahrgänge vor 1953. Mehr dazu lesen Sie hier.
Trotzdem gibt es noch eine Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln – allerdings müssen Sie dann Abschläge auf Ihre Rentenzahlung hinnehmen. Können Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.
2025 ist das erstmals für all jene möglich, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden. Wie hoch der Abschlag ausfällt, unterscheidet sich allerdings je nach Jahrgang. Für die 1961 Geborenen reduziert sich die Rente dauerhaft um 12,6 Prozent, für 1962 Geborene um 13,2 Prozent.
Noch früher können Sie in Rente gehen, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben und auf 35 Beitragsjahre kommen. Dann steht Ihnen die Altersrente für Schwerbehinderte offen. 2025 erhalten Sie sie erstmals, wenn Sie zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden. Sind Sie nur einen Tag später geboren, also am 1. Januar 1964, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte erst zum 1. Januar 2026 erhalten. Denn für Ihren Jahrgang gilt die Altersgrenze von exakt 62 Jahren.