
Klar ist in jedem Fall: Beschäftigte müssen ihre Rente nicht aufschieben, um die Aktivrente zu erhalten. Das betonte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der als Erfinder der Aktivrente gilt. Sie ist als Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente geplant. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, hatte zwischenzeitlich Verwirrung gestiftet, weil er behauptete, den Steuerbonus gäbe es nur, wenn man trotz Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterarbeite. Dem ist jedoch nicht so.
Endgültige Klarheit wird der Gesetzesentwurf liefern. Ein Sprecher des federführenden Bundesfinanzministeriums sagte, dass das Ministerium diesen in Kürze vorlegen wolle.
Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss grundsätzlich keine Beiträge mehr in die Rentenkasse einzahlen. Der Arbeitgeber zahlt zwar weiter ein, die Beiträge haben aber keinen Einfluss auf die Rentenhöhe, sondern stützen das System.
Sie können jedoch auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen hingegen auch jenseits der Regelaltersgrenze an, sowohl auf Ihre Rente als auch auf einen Hinzuverdienst. Ob das auch für eine Beschäftigung gilt, die unter die Aktivrente fällt, ist bisher nicht bekannt.
Wer über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeitet, müsste dank der Aktivrente auf einen fast doppelt so großen Anteil seines Einkommens keine Einkommensteuer zahlen. Da der Grundfreibetrag 2026 voraussichtlich bei 12.348 Euro im Jahr liegen wird (1.029 Euro im Monat), könnten Menschen im Rentenalter also monatlich 971 Euro mehr verdienen als „normale“ Arbeitnehmer, ohne dass darauf Steuern fällig werden.
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Wie viel mehr Geld letztlich im Geldbeutel bleibt, hängt davon ab, wie hoch Ihre Einkünfte insgesamt sind und damit Ihr Einkommensteuersatz. Bezogen auf den aktuellen Steuertarif müsste etwa eine Alleinstehende, die monatlich 1.400 Euro Rente bezieht und 2.000 Euro hinzuverdient, in diesem Jahr 5.263 Euro Einkommensteuer zahlen.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht in seiner Analyse von mindestens 800 Millionen Euro Steuerausfällen pro Jahr aus – allein durch Menschen, die ohnehin schon im Ruhestand weiterarbeiten und künftig vom höheren Steuerfreibetrag profitieren würden. Das wären sogenannte Mitnahmeeffekte, ohne dass sich wirklich mehr Menschen für ein Weiterarbeiten entscheiden.









