Autokauf ohne Ärger
Teure Fehler vermeiden: Die wichtigsten Regeln für jede Probefahrt
Aktualisiert am 08.12.2025 – 16:35 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Probefahrt entscheidet oft darüber, ob ein Auto gekauft wird oder nicht. Doch zwischen Vertrauen, Haftung und Versicherung lauern Risiken, die viele unterschätzen. Diese Regeln verhindern Ärger.
Zu jedem Autokauf gehört eine Probefahrt. Sie zeigt, wie sich das Fahrzeug anfühlt, ob Technik, Komfort und Fahrverhalten überzeugen und ob es wirklich das richtige Modell ist. Gleichzeitig birgt sie Risiken, wenn wichtige Regeln nicht beachtet werden. Dieser Ratgeber fasst alle wesentlichen Punkte zusammen, damit die Probefahrt sicher, fair und problemlos abläuft.
Wer ein Auto probefährt, muss seinen gültigen Führerschein vorlegen können. Das ist für den Fahrzeughalter wichtig, damit keine rechtlichen Nachteile oder Versicherungsprobleme entstehen. Vor Fahrtbeginn sollte also stets geklärt sein, ob der Interessent über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.
Um Vertrauen zu schaffen, empfiehlt sich ein kurzer Austausch der Personalien. Bewährt hat sich die Hinterlegung des Personalausweises als Pfand für die Dauer der Fahrt. Eine zusätzliche Sicherheit besteht darin, dass der Verkäufer bei der Probefahrt mitfährt.
Missverständnisse lassen sich vermeiden, wenn vorab schriftlich festgelegt wird,
Viele Automobilclubs stellen hierfür passende Formulare zur Verfügung. Eine klare Absprache im Voraus sorgt für Transparenz und beugt späterem Ärger vor.
Wichtig ist, dass ausschließlich die Person fährt, mit der die Probefahrt vereinbart wurde. Weitere Fahrer sollten ausgeschlossen werden. Denn im Schadensfall greift zwar eine vorhandene Vollkaskoversicherung, doch der Kaufinteressent muss in der Regel für die vereinbarte Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufungskosten aufkommen. Ohne Vollkaskoversicherung trägt er den Schaden vollständig selbst.
Bei Probefahrten aus dem Autohaus haftet der Fahrer in der Regel nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, sofern er nicht ausdrücklich auf ein volles Haftungsrisiko hingewiesen wurde. Trotzdem kann die Selbstbeteiligung hoch ausfallen. Ein Blick in die Unterlagen vor Fahrtbeginn ist daher sinnvoll.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Dauer oder Kilometerzahl. Üblich ist jedoch eine Fahrzeit von etwa einer Stunde. Diese reicht in der Regel aus, um das Fahrzeug auf verschiedenen Streckenabschnitten – in der Stadt, auf der Landstraße und auf der Autobahn – realistisch zu testen.










