Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
EZB tastet Leitzins nicht an: Weiter bei 2,0 Prozent

EZB tastet Leitzins nicht an: Weiter bei 2,0 Prozent

April 30, 2026
ARD: Neuer Vorsitz steht fest

ARD: Neuer Vorsitz steht fest

April 30, 2026
Französischer Teenager leckt Strohhalm ab – nun droht Haft

Französischer Teenager leckt Strohhalm ab – nun droht Haft

April 30, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Diese Regeln gelten laut Arbeitsrecht
Wirtschaft

Diese Regeln gelten laut Arbeitsrecht

By zeit-heute.deApril 30, 20262 Mins Read
Diese Regeln gelten laut Arbeitsrecht
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Gesetzlich oder vereinbart

Diese Kündigungsfristen gelten bei Arbeitsverträgen


Aktualisiert am 30.04.2026 – 12:16 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine Chefin reicht einer Mitarbeiterin ein Dokument (Symbolbild): Im Arbeitsvertrag können andere Kündigungsfristen vereinbart sein als das Arbeitsrecht vorsieht. (Quelle: Christin Klose/dpa)

Wer heute einen Job beginnt, wird diesen wahrscheinlich nicht bis zur Rente durchziehen. Doch auch wenn Wechsel des Arbeitgebers inzwischen häufiger vorkommen: Dabei gilt es trotzdem Regeln zu beachten.

Ob eine lange Kündigungsfrist gut oder schlecht ist, hängt ganz von der Perspektive ab: Wird man gekündigt, kann sie helfen, rechtzeitig einen neuen Job zu finden, will man hingegen selbst das Unternehmen verlassen, kann es manchmal nicht schnell gut gehen.

Doch welche Kündigungsfristen gelten überhaupt für Arbeitsverhältnisse? Wovon hängt ihre Dauer ab? Und was gilt, wenn sich Arbeits- und Tarifvertrag widersprechen? Hier finden Sie Antworten.

Das kommt darauf an, ob sich die Kündigungsfrist aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergibt. Verweist der Arbeitsvertrag auf das Gesetz oder ist dort nichts geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Ist ein Tarifvertrag anwendbar, gelten die dort vereinbarten Fristen, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Nach § 622 BGB gelten für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Kündigungsfristen von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Achtung: Vier Wochen bedeuten genau 28 Tage.

Für den Arbeitnehmer bleibt diese Kündigungsfrist grundsätzlich immer bestehen. Will der Arbeitgeber kündigen, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit (mehr dazu hier).

In der Probezeit gelten sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Kündigungsfristen von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB).

Es ist üblich und zulässig, im Arbeitsvertrag verlängerte Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer zu vereinbaren. Unzulässig wäre hingegen eine kürzere Kündigungsfrist als gesetzlich vorgesehen. Die Kündigungsfrist darf für den Arbeitnehmer zudem nie länger sein als für den Arbeitgeber.

Ausnahmen gelten für Aushilfen, die nicht länger als drei Monate angestellt sind, und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Mitarbeitern: Die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen darf dann zu jedem beliebigen Tag erfolgen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

EZB tastet Leitzins nicht an: Weiter bei 2,0 Prozent

EZB tastet Leitzins nicht an: Weiter bei 2,0 Prozent

Arbeitslosengeld in der Steuererklärung: Muss ich es angeben?

Arbeitslosengeld in der Steuererklärung: Muss ich es angeben?

Regierung lässt Milliarden in Brüssel liegen

Regierung lässt Milliarden in Brüssel liegen

EZB tastet Leitzins nicht an: Weiter bei 2,0 Prozent

Deutsche Wirtschaft wächst im ersten Quartal

Warum Anleger trotz Iran-Krieg Ruhig bleiben

Warum Anleger trotz Iran-Krieg Ruhig bleiben

Gewinn von VW bricht um 28 Prozent ein

Gewinn von VW bricht um 28 Prozent ein

In diesen Städten werden Häuser wieder günstiger

In diesen Städten werden Häuser wieder günstiger

CDU: Linnemann will Zahl der Krankenkassen senken

CDU: Linnemann will Zahl der Krankenkassen senken

Rentenerhöhung ab Juli 2026: So viel mehr Geld erhalten Rentner

Rentenerhöhung ab Juli 2026: So viel mehr Geld erhalten Rentner

Redakteurfavoriten
ARD: Neuer Vorsitz steht fest

ARD: Neuer Vorsitz steht fest

April 30, 2026
Französischer Teenager leckt Strohhalm ab – nun droht Haft

Französischer Teenager leckt Strohhalm ab – nun droht Haft

April 30, 2026
Studie zeigt höheres Sturzrisiko bei starkem Harndrang

Studie zeigt höheres Sturzrisiko bei starkem Harndrang

April 30, 2026
Diese Flugstrecken trifft der Kerosinmangel zuerst

Diese Flugstrecken trifft der Kerosinmangel zuerst

April 30, 2026
Neueste
Audi A4 Avant 2,0 TDI im Test: der Klassenstreber

Audi A4 Avant 2,0 TDI im Test: der Klassenstreber

April 30, 2026
Polizei bereitet sich auf Risikospiel gegen Rostock vor

Polizei bereitet sich auf Risikospiel gegen Rostock vor

April 30, 2026
Weniger Abschiebungen – auch eine Folge des Iran-Kriegs?

Weniger Abschiebungen – auch eine Folge des Iran-Kriegs?

April 30, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.