
Frag t-online
Was darf ich mit meinem Bargeld tun – und was nicht?
Aktualisiert am 17.12.2025 – 07:24 UhrLesedauer: 4 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Bares.
Bargeld – kaum ein anderes Thema entfacht in Deutschland derart hitzige Debatten. Für die einen ist es Freiheit in Scheinen und Münzen, für die anderen ein Anachronismus längst vergangener Zeiten. Während digitales Bezahlen boomt, klammern sich viele Deutsche weiter an ihre Euroscheine – und manche hüten sogar noch Schätze in D-Mark und Pfennig.
Immer häufiger tauchen bei unseren Lesern der Rubrik „Frag t-online“ Fragen wie diese auf: Ist mein 500er bald nur noch Altpapier? Muss ich die klirrenden Kupfermünzen endgültig verabschieden? Und droht gar das große Bargeld-Aus in Europa? Doch was stimmt – und was nicht? Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Natürlich können Sie Ihre 500‑Euro‑Scheine umtauschen – kostenlos und völlig unkompliziert. Der einfachste Weg: Gehen Sie zu Ihrer Hausbank oder direkt zur Deutschen Bundesbank. Dort bekommen Sie kleinere Stückelungen, zum Beispiel 200er, 100er oder 50er.
Solange Sie möchten. Es gibt keine Frist, nach der Ihre 500‑Euro‑Scheine ungültig würden. Alle bereits gedruckten Geldscheine bleiben unbegrenzt gültig. Sie können Ihre lilafarbenen Schätze also getrost im Safe liegen lassen – oder sie morgen wieder unter die Leute bringen.
Ja, absolut – Ihre 200‑Euro‑Scheine sind nach wie vor gültiges gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und der gesamten Eurozone. Sowohl die erste Serie (seit 2002) als auch die Europa‑Serie (seit 2019) gelten weiterhin, unabhängig vom Ausgabeland – und behalten ihren vollen Wert.
Bargeldliebhaber aufgepasst: Die Europa‑Serie wurde im Mai 2019 komplettiert – darunter auch der 200er – und ist moderner, sicherer und beständiger. Die alte Serie wird nicht plötzlich wertlos, sondern läuft ganz gemächlich aus – aber tauschen oder einsetzen können Sie sie ohne jegliche zeitliche Frist weiter.
Sie haben grundsätzlich das Recht, mit Bargeld zu zahlen – aber nicht das Recht, mit jedem Schein überall durchzukommen. Das klingt erst einmal paradox – schließlich sind 500er und 200er gesetzliches Zahlungsmittel. Trotzdem dürfen Läden, Tankstellen oder Restaurants die Annahme ablehnen, wenn sie das vorher klar kommunizieren. Zum Beispiel mit einem Schild an der Kasse: „Keine Annahme von 500-Euro-Scheinen.“









