Woran erkennt man eine gute Steuerberatung? Ein Experte erklärt, welche Kriterien wirklich zählen – und wann sich ein Steuerberater lohnt.
Ein Steuerberater kann eine wertvolle Unterstützung sein – sei es beim Erstellen der jährlichen Steuererklärung oder um sich schon vorher beraten zu lassen, welche steuerlichen Folgen bestimmte Ausgaben haben. Doch woran erkennt man eine gute Steuerberatung? Eugen Müller, Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, erklärt, worauf es ankommt.
„Aus fachlicher Sicht sind Sie überall gut betreut. Aber das heißt nicht, dass Sie auch zufrieden sind“, sagt Müller. Ob ein Steuerberater als gut oder schlecht wahrgenommen werde, hänge stark von der Erwartungshaltung ab. Viele Unzufriedenheiten entstünden, weil Erwartungen nicht offen kommuniziert wurden – von beiden Seiten.
„Ein guter Steuerberater ist nicht nur fachlich kompetent, sondern auch ein zuverlässiger Sparringspartner“, betont Müller. „Er informiert aktiv über steuerliche Vorteile, wichtige Fristen und gesetzliche Änderungen.“ Doch die Beratung funktioniere nur, wenn Mandanten ebenfalls mitwirkten: „Wenn keine Rückmeldung auf Vorschläge kommt, kann es sein, dass die Beratung weniger intensiv wird.“
Laut Müller gibt es einige Anzeichen für eine gute Steuerberatung:
Nicht jeder braucht eine Steuerkanzlei. „Für alleinstehende Angestellte ohne Kinder, die lediglich Einkünfte aus angestellter Tätigkeit erzielen, ist die Steuererklärung oft so simpel, dass sie sie selbst erledigen können“, sagt Müller. Wer sich dennoch unsicher ist, könne ein einmaliges Beratungsgespräch buchen, um offene Fragen zu klären und die Steuererklärung anschließend selbst zu machen. „Das ist günstiger, als die Erklärung komplett an einen Steuerberater zu geben.“
In komplexeren Fällen – etwa bei Immobilien, Selbstständigkeit oder Ehegattenbesteuerung – kann sich eine professionelle Beratung dagegen lohnen.
Falls man sich schlecht beraten fühlt, empfiehlt Müller zunächst ein klärendes Gespräch. „Viele Missverständnisse lassen sich so ausräumen.“ Falls das nicht helfe, könne man eine Zweitmeinung einholen oder notfalls sein Anliegen auch bei der zuständigen Steuerberaterkammer einreichen. Diese bittet dann die Kanzlei um Stellungnahme und prüft, ob wirklich ein Haftungsfall vorliegt oder ob sich lediglich die Erwartungen nicht deckten.