
Wer also am 2. Juni 1961 Geburtstag hat, ist am 2. Dezember 2025 64 Jahre und sechs Monate alt, sodass er ab Januar 2026 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten kann. Wer hingegen am 1. April 1962 geboren ist, erreicht am 30. November 2026 die nötige Altersgrenze und bezieht schon einen Tag später, ab dem 1. Dezember 2026, diese Rentenart.
Sie sehen: Auch wenn diese Rentenart unter dem Namen „Rente mit 63“ bekannt ist, kann schon länger niemand mehr abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Das galt lediglich für die Jahrgänge vor 1953.
Trotzdem gibt es noch eine Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu wechseln – allerdings müssen Sie dann Abschläge auf Ihre Rentenzahlung hinnehmen. Können Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nutzen.
2026 ist das erstmals für all jene möglich, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Wie hoch der Abschlag ausfällt, unterscheidet sich allerdings je nach Jahrgang. Für die 1962 Geborenen reduziert sich die Rente dauerhaft um 13,2 Prozent, für 1963 Geborene um 13,8 Prozent.
Noch früher können Sie in Rente gehen, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben und auf 35 Beitragsjahre kommen. Dann steht Ihnen die Altersrente für Schwerbehinderte offen. 2026 erhalten Sie sie erstmals, wenn Sie zwischen dem 1. Januar 1964 und dem 1. Dezember 1964 geboren wurden. Sind Sie nur einen Tag später geboren, also am 2. Dezember 1964, können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte erst zum 1. Januar 2027 erhalten.
Wählen Sie den frühestmöglichen Beginn dieser Rentenart, verlieren Sie 10,8 Prozent Ihrer Rente. Für jeden Monat, den Sie den Rentenbeginn hinauszögern, reduziert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte.
Es klingt ein wenig kompliziert: Renten werden immer ab dem Monat gezahlt, der auf den Monat folgt, in dem man das maßgebliche Lebensalter vollendet. Ein Beispiel macht es deutlich:











