Bis 2019 ausgeschlossen
Demenz und Wahlrecht: Dürfen Betroffene ihre Stimme abgeben?
22.02.2025 – 13:06 UhrLesedauer: 2 Min.
Am Sonntag wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Doch wie steht es um das Wahlrecht für Menschen mit Demenz?
Morgen ist es so weit: Deutschland entscheidet über die Zusammensetzung des neuen Bundestags. Während Millionen von Bürgerinnen und Bürgern ihre Stimme abgeben, stellt sich die Frage: Dürfen auch Menschen mit Demenz an der Wahl teilnehmen? Wie sieht es mit ihrem Wahlrecht aus, und welche Unterstützung steht ihnen zur Verfügung?
Demenz ist ein Oberbegriff für verschiedene Krankheitsbilder, die mit einem fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergehen. In Deutschland leben etwa 1,84 Millionen Menschen mit Demenz. Für viele von ihnen, insbesondere Senioren, kann der Gang zum Wahllokal eine große Herausforderung darstellen.
Aber auch ältere Menschen ohne Demenz, besonders jene in Pflegeheimen, stehen oft vor logistischen und gesundheitlichen Hürden, die den Besuch eines Wahllokals erschweren. Eine automatische Briefwahl für Pflegeheimbewohner existiert nicht; sie müssen selbstständig die notwendigen Unterlagen beantragen. Hierbei sind sie häufig auf die Unterstützung von Angehörigen oder Pflegepersonal angewiesen.
Ja, Menschen mit Demenz haben das Recht zu wählen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. betont, dass technische Unterstützung beim Ausfüllen des Wahlscheins durch Angehörige oder Pflegepersonal zulässig ist, solange das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Wichtig ist, dass der Wille des Wahlberechtigten eindeutig erkennbar ist; Personen im Koma sind daher von der Wahl ausgeschlossen. Jegliche Beeinflussung oder Manipulation der Wahlentscheidung ist strafbar.
Bis 2019 waren Menschen mit Demenz, für die eine umfassende rechtliche Betreuung mit der Besorgung „aller Angelegenheiten“ angeordnet wurde, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie wurden aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und erhielten keine Wahlbenachrichtigung. Dieses Vorgehen erklärte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2019 für verfassungswidrig. Seitdem dürfen auch diese Personen an Wahlen teilnehmen.
Die Ausübung des Wahlrechts ist ein wichtiger Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe und ein persönliches und elementares Bürgerrecht. Bewohner stationärer Einrichtungen und pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Hilfe bei der Stimmabgabe, ohne dass ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Experten fordern daher Verbesserungen und eine bessere Schulung des Pflegepersonals. Eine erleichterte Briefwahl und gezielte Unterstützung in Pflegeeinrichtungen könnten dazu beitragen, dass auch Menschen mit Demenz ihr Wahlrecht uneingeschränkt wahrnehmen können.