Ab 2027
Für diese Gruppe sinkt das Krankengeld kräftig
03.11.2026 – 13:55 UhrLesedauer: 3 Min.
Wer während des Krankengeldbezugs arbeitslos wird, muss künftig mit deutlich weniger Geld auskommen. Was ab kommendem Jahr für wen gilt.
Zum Jahreswechsel sinkt das Krankengeld. Die meisten Arbeitnehmer werden von dieser Änderung jedoch kaum betroffen sein. Denn das Krankengeld wird nicht für alle gesenkt, wie es ursprünglich einmal vorgesehen war. Wohl aber für die Beschäftigten, die während des Krankengeldbezugs in die Arbeitslosigkeit geraten. Diese Gruppe muss sich ab 2027 auf teils deutliche Einbußen einstellen.
Bislang gilt: Wer während des Krankengeldbezugs seinen Job verliert und sich arbeitslos meldet, bekommt das Krankengeld in der gleichen Höhe wie zuvor ausgezahlt. Wenn also nach sechs Wochen Krankheit die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und die Krankenkasse einspringt, erhalten Angestellte 70 Prozent des Brutto- bzw. maximal 90 Prozent des Nettolohns. Gezahlt wird dabei der jeweils niedrigere Betrag.
Das Krankengeld zahlen die Kassen für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist hier schon einberechnet. Wem innerhalb dieser Zeit von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, musste sich bislang keine Sorgen machen: Das Krankengeld wurde weiterhin in der gleichen Höhe gezahlt.
Das wird sich ab 2027 ändern
Dies wird sich zum Jahreswechsel ändern. Grundlage ist das vom Bundestag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses sieht vor, dass nach dem Jobende ein niedrigerer Krankengeldsatz gilt. So erhalten die Betroffenen künftig nur noch 60 Prozent ihres Nettogehalts ausgezahlt. Wer mindestens ein Kind hat, bekommt 67 Prozent seines Nettogehalts.
Gut zu wissen
Um den erhöhten Satz von 67 Prozent zu erhalten, gelten praktisch die gleichen Voraussetzungen wie beim Arbeitslosengeld. Das heißt: Sie müssen mindestens ein Kind haben, für das Sie einen Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag haben. Der Anspruch auf die 67 Prozent besteht auch dann, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner den Kindergeldanspruch für das Kind hat.
Für Krankengeldbezieher kann dies eine Kürzung von mehreren Hundert Euro bedeuten. So bekommen Arbeitnehmer mit einem Nettogehalt von 1.500 Euro künftig nur noch 900 statt bislang bis zu 1.350 Euro. Mit mindestens einem Kind erhöht sich dieser Betrag auf 1.005 Euro.
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.000 Euro sinkt das Krankengeld nach dem Jobende von derzeit bis zu 1.800 Euro auf 1.200 Euro, mit mindestens einem Kind bleiben zumindest noch 1.340 Euro.
| Monatliches Nettogehalt | Krankengeld 2026 | Krankengeld 2027 | Krankengeld 2027 mit Kindern |
|---|---|---|---|
| 1.000 Euro | Bis zu 900 Euro | 600 Euro | 670 Euro |
| 1.500 Euro | Bis zu 1.350 Euro | 900 Euro | 1.005 Euro |
| 2.000 Euro | Bis zu 1.800 Euro | 1.200 Euro | 1.340 Euro |
| 2.500 Euro | Bis zu 2.250 Euro | 1.500 Euro | 1.675 Euro |
| 3.000 Euro | Bis zu 2.700 Euro | 1.800 Euro | 2.010 Euro |
| 3.500 Euro | Bis zu 3.150 Euro | 2.100 Euro | 2.345 Euro |
| 4.000 Euro | Bis zu 3.600 Euro | 2.400 Euro | 2.680 Euro |
Bei diesen Beträgen handelt es sich allerdings um Bruttobeträge. Von diesen müssen noch Sozialbeiträge für Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgeführt werden, sodass das tatsächliche Krankengeld noch einmal niedriger ausfällt. Lediglich die Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie während des Krankengeldbezugs nicht zahlen.
Regierung will Fehlanreize abbauen
Die entsprechende Anpassung hatte die Finanzkommission Gesundheit vorgeschlagen, um die finanzielle Besserstellung von arbeitslosen Kranken gegenüber arbeitsfähigen Arbeitslosen zu korrigieren. Zudem sollen so Fehlanreize unterbunden werden. Durch die Absenkung des Krankengelds auf die Höhe des Arbeitslosengelds soll verhindert werden, dass Personen den Übergang in die Arbeitslosigkeit durch eine fortlaufende Krankschreibung künstlich hinauszögern, um so finanziell zu profitieren.
