
Dann läuft die Frist ab
Führerschein umtauschen: Wer zu spät kommt, zahlt
Aktualisiert am 03.01.2026 – 08:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Bis 2033 will die EU den alten Papierführerschein endgültig abschaffen. Wer zu spät umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld – auch im Ausland. Die nächste Frist läuft in wenigen Tagen ab.
Der nächste Stichtag für den verpflichtenden Führerscheinumtausch rückt näher: Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine erneuert werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Damit beginnt die nächste Phase des bundesweiten Umtauschplans: Erstmals zählt nun das Ausstellungsjahr, nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers.
Die EU verlangt einheitlichere und fälschungssichere Führerscheindokumente.
Deutschland setzt diese Vorgabe mit einem Stufenplan um, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Der ADAC beruhigt: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein unterwegs ist, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat. In Deutschland wird dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Im Ausland kann es anders aussehen. Auch dort drohen Bußgelder, die unter Umständen deutlich höher ausfallen können. Probleme können auch mit Mietwagenfirmen auftreten, die einen gültigen EU-Führerschein verlangen: Unter Umständen bekommen Sie kein Auto.
Ein Umtausch ist jederzeit möglich – nicht nur zum Stichtag. Wer Wartezeiten vermeiden will, bucht am besten frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss nur das Dokument erneuert werden, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Nein – eine Gesundheitsprüfung ist beim Umtausch nicht vorgesehen. Die Behörde kann aber im Einzelfall aktiv werden: Etwa, wenn Antragsteller mit offensichtlichen körperlichen Einschränkungen erscheinen – etwa mit Rollator oder Krücken. Dann kann ein Nachweis der Fahrtauglichkeit verlangt werden. Das hat mit dem Umtausch selbst nichts zu tun, sondern mit der generellen Fahreignung.










