Ein Aufenthalt in den USA steht bei vielen Reisefans ganz oben auf der Wunschliste. Aber nun machen sich Sorgen breit. Was könnte eine Einreise verhindern oder gar zur Abschiebehaft führen?
Nach Festnahmen deutscher Staatsbürger bei der Einreise in die USA prüft die Bundesregierung derzeit, ob es sich dabei um eine Änderung der US-Einwanderungspolitik unter dem neuen Präsidenten Donald Trump handelt – oder um Einzelfälle. So war zuletzt vor allem der Fall des mit einer Greencard in den USA lebenden Deutschen Fabian Schmidt bekannt geworden (lesen Sie hier alles dazu). Der 34-Jährige war nach Angaben von Angehörigen bei der Einreise in Boston festgenommen und inhaftiert worden.
t-online hat Rechtsanwalt und USA-Experte Jan Gregor Steenberg dazu befragt, ob USA-Reisende sich Sorgen machen müssen und was wichtig ist, wenn es in diesem Sommer in die Staaten gehen soll.
t-online: Herr Steenberg, ist die Angst deutscher USA-Urlauber begründet?
Jan Gregor Steenberg: Die aktuelle Debatte um verschärfte Einreisekontrollen in den USA sorgt verständlicherweise für Verunsicherung. Tatsächlich gelten jedoch die meisten Regelungen schon lange, und Verstöße gegen Einreisebestimmungen wurden stets streng geahndet.
Was raten Sie Menschen, die jetzt in die USA reisen wollen?
Man muss sich darüber im Klaren sein, dass – schon immer – im Zuge der Einreise in die USA, zumindest seit 9/11, ein umfassender Background-Check durchgeführt wurde. Nun von diesen aktuellen Fällen auf eine allgemeine ‚Verschärfung‘ zu schließen, halte ich für übertrieben. Wovon wir ausgehen können, ist, dass die Trump-Administration die Einreisebehörden sicherlich dazu angewiesen hat, die bestehenden Regelungen eher restriktiver auszulegen. Dies betrifft natürlich zunächst die gesamten illegalen Einreisen, dürfte sich aber auch auf ESTA und auch Visa-Programme ausweiten.
Im Vorfeld der visumfreien Einreise in die USA müssen alle ausländischen USA-Reisenden einen elektronischen ESTA-Antrag ausfüllen oder aber ein noch gültiges ESTA vorweisen können. Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).
Das würde deutsche Touristen womöglich hart treffen.
Ich gehe nicht davon aus, dass die USA keinerlei Touristen aus Deutschland mehr haben wollen. Gerade in den von Deutschen gerne besuchten Staaten wie Florida, Kalifornien, New York oder Texas ist der Tourismus eine nicht unerhebliche Einkunftsquelle. Dennoch wird Trumps „America First“-Politik eher dazu führen, dass die Behörden angewiesen werden, ‚zweifelhafte‘ Fälle oder Auffälligkeiten in ein Prüf- und gegebenenfalls Abschiebeverfahren zu überführen.
Wie in den aktuellen Fällen – zum Beispiel bei Fabian Schmidt?
Das Problem ist, wie in sehr vielen juristischen Sachverhalten, dass die Öffentlichkeit und auch die Presse den genauen Akteninhalt und somit den genauen Sachverhalt, welcher zu den Entscheidungen der US-Einreisebehörden geführt hat, nicht kennen. Dabei muss einem jedoch grundsätzlich bewusst sein, dass die US-Strafverfolgungsbehörden einer anderen Systematik unterliegen und Inhaftierungen auch durchaus bei Verkehrsdelikten möglich sind – zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss.
Welche weiteren Gründe können dazu führen, dass Reisende abgewiesen werden?
Auch Verstöße und Falschangaben bei der Einreise beziehungsweise dem ESTA-Antrag können dazu führen, dass die Einreise verweigert wird – worauf die Behörden auch ausdrücklich hinweisen. Sogar nicht bezahlte Strafzettel aus einem vorhergehenden USA-Aufenthalt können zu erheblichen Problemen bei der Einreise und einer vorläufigen Inhaftierung führen. Aktuell ist davon auszugehen, dass die US-Einreisebehörden auch kleinere „Delikte“ rigoros zum Anlass eines Verfahrens nehmen werden.
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Jan Gregor Steenberg (46) ist Rechtsanwalt in Pforzheim. Der USA-Fan ist einmal im Jahr in den Staaten, um Verwandtschaft zu besuchen und kennt sich bei ESTA-Anträgen mit dem „Kleingedruckten“ aus.
Was sollten Reisende also bei ihrem ESTA-Antrag besonders beachten?
Machen Sie in keinem Fall falsche Angaben. Jeder, der in die USA reist, muss sich darüber im Klaren sein, dass die US-Behörden einen umfangreichen Datensatz erstellen und es kein guter Rat ist, bei einem ESTA-Antrag falsche Angaben zu machen, um sich den Gang zum Konsulat für ein Visum zu sparen.
Nennen Sie uns ein Beispiel, bitte.
Wer seit dem 1. März 2011 die Stadt Erbil im Irak mit Eurowings oder einer anderen Fluggesellschaft besucht hat, muss das auch tatsächlich im ESTA-Antrag angeben. Er darf in keinem Fall anklicken, dass er seit 2011 NICHT im Irak war. Wer eine solche Falschangabe macht und dies den Börden auffällt, der muss mit einer Abweisung und auch gegebenenfalls Abschiebehaft rechnen. Aber auch schon ein sogenannter Overstay (zu Deutsch: Überschreitung der Aufenthaltsdauer) beim letzten USA-Aufenthalt dürfte zu erheblichen Problemen führen. Gleiches gilt, wenn man zum Beispiel in den USA einer, wenn auch nur geringfügigen, Beschäftigung nachgegangen und unter dem ESTA-Programm eingereist ist.