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Home » Diese Farbe ist ab dem 1. März 2026 Pflicht
Mobilität

Diese Farbe ist ab dem 1. März 2026 Pflicht

Von zeit-heute.deFebruar 12, 20262 Min Gelesen
Diese Farbe ist ab dem 1. März 2026 Pflicht
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Diese Farbe ist ab dem 1. März 2026 Pflicht

Stichtag nicht vergessen

Diese Farbe muss Ihr Versicherungskennzeichen haben

12.02.2026 – 15:06 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ab dem 1. März 2026 gilt: Nur noch schwarze Versicherungskennzeichen sind für Fahrzeuge wie S-Pedelecs, Mofas, Mopeds und E-Roller gültig. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa-bilder)

Mofas, Mopeds und auch elektrische E-Tretroller oder die schnellen S-Pedelecs müssen ein neues Versicherungskennzeichen bekommen – das alte grüne läuft bald aus.

Aus Grün wird Schwarz – dieser Farbwechsel ist für alle zwingend nötig, die ein zulassungsfreies Kraftfahrzeug bewegen wollen. Denn diese brauchen bald neue Kennzeichen.

Ab 1. März startet ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue schwarze Kennzeichen gültig. Wer danach noch mit dem grünen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Unfallschäden anderer müssten dann komplett aus eigener Tasche bezahlt werden – inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der Unfallopfer.

Das Kennzeichen gilt als schneller Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. So können Polizei und Ordnungsamt auf den ersten Blick erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist. Dieser reguliert verursachte Fremdschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wäre zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nötig.

Das umgangssprachlich auch „Mofa-Kennzeichen“ genannte Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie eben Mofas oder Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller benötigen das Schild wie auch motorisierte Krankenfahrstühle. Das gilt auch für bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz.

Die Kennzeichenpflicht gilt auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs – umgangssprachlich E-Bikes oder Elektrofahrräder – bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und brauchen daher kein Kennzeichen.

Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dabei gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 x 10,1 cm) als auch kleinere Plaketten (6,7 x 5,5 cm) für E-Scooter und Segways.

Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Das geht über den Zentralruf der Autoversicherer im Internet oder telefonisch (0800 2502600).

Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün.

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