Hausbau, Scheidung & Co.
Rechtsschutz: Hier zahlen Versicherungen nicht
Aktualisiert am 10.12.2024 – 12:31 UhrLesedauer: 1 Min.
Es gibt einige Bereiche, für die Verbraucher keine Rechtsschutzversicherung abschließen können. Wissen Sie, welche das sind?
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, muss genau überlegen, welche Art Streitigkeiten sie abdecken soll. Denn: Eine Versicherung, die jeden Rechtsbereich abdeckt, gibt es in der Regel nicht. Manche Bereiche werden von keiner Police abgedeckt.
„Dazu gehören beispielsweise erbrechtliche Auseinandersetzungen oder Scheidungen“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten (BdV). Bei Streitigkeiten im Familien- und Erbrecht zahlt die Versicherung nur die Erstberatung beim Anwalt – sofern man den entsprechenden Baustein abgeschlossen hat.
Kein oder höchstens ein sehr eingeschränkter Rechtsschutz besteht zudem bei Konflikten rund um den Hausbau, den Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks und der Baufinanzierung. Gleiches gilt unter anderem für Streit in Sachen spekulativer Kapitalanlagen sowie Spiel- und Wettverträge.