
Jahr der Ausstellung ist entscheidend
Diese Führerscheine laufen im Januar ab
25.11.2025 – 11:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Millionen Führerscheine verlieren bald ihre Gültigkeit. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Ärger und zusätzliche Kosten, vor allem im Ausland. Wer muss jetzt handeln? Und wie viel Zeit bleibt noch?
Der nächste Stichtag für den verpflichtenden Führerscheinumtausch rückt näher: Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine erneuert werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
Damit beginnt die nächste Phase des bundesweiten Umtauschplans: Erstmals zählt nun das Ausstellungsjahr, nicht mehr das Geburtsjahr des Inhabers.
Der ADAC beruhigt: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein unterwegs ist, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat. In Deutschland wird dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Im Ausland kann es anders aussehen. Auch dort drohen Bußgelder, die unter Umständen deutlich höher ausfallen können. Probleme können auch mit Mietwagenfirmen auftreten, die einen gültigen EU-Führerschein verlangen: Unter Umständen bekommen Sie kein Auto.
Prüfungen oder zusätzliche Nachweise sind nicht nötig. Für den Termin bei der Führerscheinstelle genügen:
Die Kosten liegen bei rund 25 Euro.
Ein Umtausch ist jederzeit möglich, nicht nur zum Stichtag. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte man am besten frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle buchen. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre lang gültig. Danach muss nur das Dokument erneuert werden, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Die EU verlangt einheitliche und fälschungssichere Führerscheindokumente.
Deutschland setzt diese Vorgabe mit einem Stufenplan um, um lange Wartezeiten zu vermeiden.










