Neuerungen im Überblick

Gehalt, Steuern, Rente – das ändert sich im Mai


16.04.2026 – 08:40 UhrLesedauer: 3 Min.

Entlastung in Sicht: Steigende Preise setzen viele Haushalte unter Druck, doch ab Mai greifen erste Maßnahmen. (Quelle: blackCAT/getty-images-bilder)

Vom Gehalt bis zur Rente: Auch im Mai treten wieder mehrere Neuerungen in Kraft. Was Verbraucher jetzt wissen sollten.

Ob auf der Gehaltsabrechnung, beim Tanken oder bei der Rentenplanung: Im Mai gelten mehrere neue Regelungen, die sich im Alltag bemerkbar machen dürften. Einige bringen finanzielle Entlastung, andere eröffnen neue Möglichkeiten. Unser Überblick hilft, den Durchblick zu behalten.

Die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bekommen mehr Geld. Nach dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr werden die Tabellenentgelte im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) um 2,8 Prozent steigen. Die Erhöhung gilt für alle Entgeltgruppen. Auszubildende, Praktikanten und Studierende erhalten zusätzlich 75 Euro mehr.

Läuft alles, wie von Union und SPD geplant, sinken zum 1. Mai die Steuern auf Diesel und Benzin, um die Bürger von den gestiegenen Spritpreisen infolge des Iran-Kriegs zu entlasten. Für die Dauer von zwei Monaten sollen die Energiesteuern um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter fallen.

Für einige Geburtsjahrgänge hält der Mai 2026 gute Nachrichten bereit. Denn es ist der erste Monat, in dem sie bestimmte Altersrenten beantragen oder beziehen können. Dabei gilt:

Eine Besonderheit gibt es – ähnlich wie bereits im April – bei der Regelaltersrente: Hier gibt es im neuen Monat keine Spanne, in der man geboren sein muss, um regulär in Rente gehen zu können. Allein jene Menschen, die am 1. Januar 1960 geboren wurden, können aufgrund der für sie geltenden Altersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten zum 1. Mai in die Regelaltersrente gehen.

Wer hingegen nur einen Tag früher geboren ist, am 31. Dezember 1959, für den galt noch eine Altersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten. Sein Rentenbeginn lag damit bereits im März. Und wer einen Tag später geboren wurde, am 2. Januar 1960, darf erst ab Juni in den regulären Ruhestand treten.

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