Rentenhöhe: 2023 betrug die monatliche durchschnittliche Altersrente (AHV) 1.919 Franken. Das entspricht rund 2.056 Euro.

Rentenbeiträge: Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich einen Rentenbeitrag von 10,6 Prozent jeweils hälftig.

Besonderheiten: Das schweizerische Rentensystem besteht wie das deutsche aus drei Säulen. Neben der staatlichen Vorsorge, der sogenannten AHV, gibt es die berufliche Vorsorge sowie die private. Die erste Säule beruht wie in Deutschland auf einem Umlageverfahren. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass die Eidgenossen keine Beitragsbemessungsgrenze kennen. Das heißt: Die gesamten Einnahmen werden für die Beiträge zur Rentenversicherung herangezogen, allerdings gibt es eine monatliche Maximalrente von 2.520 Franken (rund 2.700 Euro) aus der ersten Säule. Es findet also de facto eine extreme Umverteilung statt.

Italien

Zuständig für die Auszahlung der Rente in Italien ist der Sozialversicherungsträger INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale). Die zentrale Rente ist die Regelaltersrente, auch Altersruhegeld genannt.

Renteneintrittsalter: Wie in Deutschland gibt es in Italien ebenfalls eine Regelaltersgrenze. Sie liegt zurzeit bei 67 Jahren, steigt jedoch ab 2027 auf 67 Jahre und drei Monate. Das Rentenalter ist an die Lebenserwartung gekoppelt. Doch es gibt auch in Italien eine vorgezogene Altersrente, vergleichbar mit der Rente für langjährig Versicherte. Sie funktioniert nach dem Prinzip: Ab einer bestimmten Wartezeit darf man in Rente gehen – auch ohne das Regelalter überschritten zu haben.

Rentenhöhe: Die durchschnittliche Bruttorente lag Ende 2024 laut INPS-Bericht bei 1.860 Euro, wobei es erhebliche Unterschiede nach Geschlecht gibt: Männer erhalten im Mittel 2.142 Euro, Frauen 1.594 Euro monatlich. Von den Beträgen gehen noch Steuern und Sozialabgaben ab.

Rentenbeiträge: Die Rentenbeiträge richten sich nach dem Bruttogehalt, für Arbeitnehmer im Privatstektor beträgt der Prozentsatz 33 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer ein Drittel, die restlichen zwei Drittel zahlt der Arbeitgeber.

Besonderheiten: In Italien darf man zu der Regelaltersrente ohne Begrenzung hinzuverdienen. Zur Regelaltersrente gibt es noch eine Mindestrente, wenn Beschäftigte unter einer bestimmten Grenze verdient haben. In Italien wird zudem eine 13. Rente im Jahr ausgezahlt.

Norwegen

In Norwegen sind alle Bürger Mitglied in einer Einwohnerversicherung. Dazu zählen auch Menschen, die zwar in Norwegen arbeiten, aber nicht dort wohnen. Die Versicherung zahlt eine garantierte Rente aus, die jedem Bürger zusteht. Darüber hinaus gibt es eine Zusatzversicherung; die Höhe der Zahlungen hängt vom Einkommen ab.

Renteneintrittsalter: Das Rentenalter liegt bei 67 Jahren. Wenn man genügend Rentenanwartschaften gesammelt hat, kann man jedoch ab 62 Jahren in Rente gehen. Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, auch über das Alter von 67 Jahren hinaus zu arbeiten und so ihre Rente aufzustocken.

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