
Auf Renten und Hinzuverdienst
Diese Sozialabgaben müssen Rentner zahlen
Aktualisiert am 23.01.2026 – 10:12 UhrLesedauer: 4 Min.

Auch im Ruhestand werden weiter Sozialversicherungsbeiträge fällig. Wir zeigen, worauf sich Rentner einstellen sollten.
Jeder hofft auf eine auskömmliche Rente. Wie viel von Ihren Bezügen übrig bleibt, hängt dabei auch von der Höhe Ihrer Sozialabgaben ab. Und die unterscheiden sich je nach Rentenart und ob Sie freiwillig oder verpflichtend in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Auch Rentner, die weiter arbeiten, haben verschiedene Optionen. Ein Überblick.
Hier wird es etwas komplizierter. Sind Sie als Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrentner gesetzlich krankenversichert, richtet sich die Höhe Ihrer Beiträge nach dem Einkommen. Insgesamt werden bis zu 14,6 Prozent Ihrer Bruttorente plus Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse fällig. Sie selbst zahlen die Hälfte des Beitrags, also 7,3 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung behält diesen Anteil direkt ein und überweist ihn an die Krankenkasse.
Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, übernimmt die Rentenversicherung zudem automatisch die andere Hälfte des allgemeinen Krankenkassenbeitrags und des Zusatzbeitrags.
Rentner, die privat krankenversichert sind, zahlen keinen einheitlichen Beitragssatz in die Krankenversicherung. Der Beitrag für die PKV richtet sich unter anderem nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand.
Erhalten Sie eine Betriebsrente, macht es auch einen Unterschied, ob Sie pflicht- oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Denn Pflichtversicherte profitieren noch von einem Freibetrag. 2026 liegt der bei 197,75 Euro pro Monat. Nur auf den Teil der monatlichen Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, der diesen Betrag überschreitet, werden die vollen 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag fällig. Für freiwillig Versicherte gilt dieser Beitragssatz ab dem ersten Euro.
Gleiches gilt, wenn Sie die Betriebsrente als Einmalzahlung erhalten. Diese wird auf 120 Monate umgelegt. Das heißt, Sie zahlen zehn Jahre lang 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag auf diese fiktive monatliche Rente – Pflichtversicherte aber wieder erst nach Abzug des Freibetrags von 197,75 Euro.











