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Home » Diebstahl und Unterschlagung: Das ist der Unterschied
Mobilität

Diebstahl und Unterschlagung: Das ist der Unterschied

Von zeit-heute.deJanuar 21, 20262 Min Gelesen
Diebstahl und Unterschlagung: Das ist der Unterschied
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Diebstahl und Unterschlagung: Das ist der Unterschied

Wenn die Versicherung nicht zahlt

Unterschied: Was ist Diebstahl – und was ist Unterschlagung?


Aktualisiert am 21.01.2026 – 17:34 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bereit zur Probefahrt: Damit kann eine Unterschlagung beginnen. Und für das Opfer endet sie mit hohen Kosten. (Quelle: Localpic/imago-images-bilder)

Das Auto ist weg – und die Versicherung zahlt nicht. Denn es wurde nicht gestohlen, sondern unterschlagen. Was ist der Unterschied? Und was schützt Sie?

Es kann Vermieter treffen oder Verkäufer. Selbst unter Bekannten ist man nicht davor geschützt: Das eigene Auto kehrt nie wieder zurück. Und doch gibt’s von der Versicherung kein Geld. Warum? Der Grund: Juristisch gesehen, liegt unter bestimmten Umständen kein Diebstahl vor. Sondern eine Unterschlagung.

Unterschlagung ist ein Straftatbestand. Er liegt vor, „wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache behält oder nicht herausgibt, obwohl er diese nicht behalten darf“, erklärt die Website anwalt.de. In der Regel gehört dem Täter diese Sache natürlich nicht. Er eignet sie sich unberechtigt zu, heißt es im Juristen-Deutsch.

Jemand nimmt sich also etwas, das ihm nicht gehört.

Beispiele für eine solche Unterschlagung gibt es zur Genüge. Die Probefahrt etwa im Zuge eines Gebrauchtwagen-Verkaufs, nach der das Auto nie wieder auftaucht. Oder der Mietwagen, der auf Nimmerwiedersehen verschwindet.

Dann folgen der Gang zur Polizei und ein Anruf bei der Versicherung. Und häufig eine böse Überraschung. Die Unterschlagung ist – im Gegensatz zum Diebstahl – nämlich in aller Regel nicht von der Kasko gedeckt.

Eine Unterschlagung bedeutet, dass ein Täter bereits die Verfügungsgewalt über Ihr Auto besitzt und sich dann rechtswidrig aneignet.

Auf gut Deutsch: Er nimmt Ihnen das Auto nicht weg, indem er es beispielsweise aufbricht und davonfährt. Sondern Sie selbst haben es ihm nichtsahnend ausgeliefert, etwa für eine Probefahrt. Sie haben es ihm überlassen, sagen Juristen dann.

Im Nachhinein lässt sich wenig gegen eine Unterschlagung ausrichten. Deshalb hilft nur Vorbeugung. Machen Sie keiner Person ihr Auto freiwillig verfügbar, der Sie nicht absolut vertrauen. Das gilt insbesondere, wenn Sie Ihr Auto an private Interessenten verkaufen wollen.

Wichtig: Vorgelegte Dokumente mit eingetragenem Wohnort bieten keine Sicherheit. Denn sie sind häufig gefälscht. Hier finden Sie wichtige Tipps zum Verkauf Ihres Autos.

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