
Nur dann zahlt die Versicherung
Zahl der Einbrüche hoch – was Sie beachten sollten
Aktualisiert am 04.02.2026 – 12:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit dem Ende der Corona-Pandemie haben Diebstähle zugenommen. Wann Ihre Hausratversicherung zahlt und welche Delikte vom Schutz ausgenommen sind.
Ein Drittel mehr Diebstähle seit 2021, 43 Prozent mehr Wohnungseinbrüche, neun Prozent mehr Raubüberfälle in Wohnungen – seit der Aufhebung der Corona-Beschränkungen ist die Zahl der Straftaten konstant hoch geblieben. 2024 zählten die Versicherer rund 90.000 Wohnungseinbrüche und meldeten 350 Millionen Euro Schaden.
Werden Ihnen Gegenstände oder Bargeld aus dem Haus entwendet, kommt in der Regel die Versicherung dafür auf. Doch es gibt Ausnahmen. Ein Überblick.
Für die nach Einbrüchen gestohlenen Gegenstände springt die Hausratversicherung ein. Sie deckt unter anderem Mobiliar, Elektronik, persönliche Gegenstände und Wertsachen ab. Und sie greift auch, wenn die Bewohner mehrere Wochen nicht zu Hause sind und Einbrecher so mehr Gelegenheit haben, zuzuschlagen.
„Eine Abwesenheit von bis zu 60 aufeinanderfolgenden Tagen ist immer in der Hausratversicherung abgedeckt“, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. „Bei längeren Abwesenheiten sollten Versicherte ihren Schutz prüfen und gegebenenfalls anpassen.“
Der Versicherungsschutz erstreckt sich übrigens nicht nur auf die Wohnung selbst. Das Hab und Gut auf dem Dachboden, im Keller oder in der Waschküche ist ebenfalls versichert.
Während Wohnungseinbrüche immer in der Hausratversicherung eingeschlossen sind, differenzieren Versicherer bei anderen Eigentumsdelikten. „Die Hausratsbedingungen lehnen sich zwar an den Definitionen des Strafgesetzbuches an, definieren ihre Leistungen aber nicht strikt nach den Delikten“, erklärt Schütz.
Beispielsweise zahlt die Versicherung auch bei bestimmten Formen des schweren Diebstahls ohne Einbruch in die Wohnung; etwa wenn ein verschlossenes Behältnis – beispielsweise ein Safe oder eine Dokumentenkassette – gewaltsam geöffnet wurde.
Und auch wenn Diebe leicht in die Wohnung einsteigen konnten, weil ein Fenster auf Kipp stand, kann die Hausratversicherung greifen. „Wurde das Fenster beim Verlassen der Wohnung gekippt gelassen oder die Wohnungstür nicht abgeschlossen, gilt das als grob fahrlässiges Handeln“, sagt Schütz. „Versicherungsnehmer können grobe Fahrlässigkeit allerdings im Hausrat-Tarif mit abdecken. Dann zahlt auch der Versicherer.“
Die Hausratversicherung gilt nicht nur in den eigenen vier Wänden. Über die Außenversicherungsklausel kommt sie auch für Sachschäden auf, die nach Raubüberfällen und Handtaschenraub außerhalb der Wohnung entstehen – also wenn gewaltsam oder unter Drohungen Handy, Geldbeutel oder Handtasche entwendet wurden. Die Zahl der Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen lag 2023 bei rund 19.074 Fällen – ein Anstieg um 55 Prozent im Vergleich zu 2021.









