Hohe Strafen drohen
Diese sieben Fehler im Verkehr werden hart bestraft
18.02.2025 – 12:21 UhrLesedauer: 3 Min.
Einige Verkehrsverfehlungen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen und werden deshalb mit hohen Strafen geahndet. Das sind sie.
Stolz, Neid, Zorn, Habsucht, Trägheit oder Schwermut, Völlerei und Wollust – in der Bibel sind es diese sieben Haltungen, die im Alltag zu sündigem Handeln führen. Und auch im Straßenverkehr gibt es Verstöße, die schwerer wiegen als andere: Wer sie begeht, bringt andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Deshalb können Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB strafrechtlich belangt werden – mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
In der Straßenverkehrsordnung ist natürlich nicht die Rede von „Todsünden“ – die meisten Vergehen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog geahndet werden. Dazu gehören Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Erst wenn sie schwerwiegender sind, kommt das Strafgesetzbuch zum Einsatz – und zwar in diesen Fällen:
Diese sieben Vergehen listet § 315c StGB als strafrechtlich relevante Vergehen auf:
Nicht alle diese Vergehen sind jedoch automatisch strafrechtlich relevant: Brenzlig wird es, wenn Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt haben. Die Anwaltskanzlei Rossmeisl nennt ein typisches Beispiel: Wenn Sie aus Unachtsamkeit über eine rote Ampel fahren, die über eine Sekunde lang rot war, handelt es sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit. Dafür sind 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.
Wenn Sie aber davor noch beschleunigen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall droht Ihnen mindestens eine Geldstrafe. Bei einer Verurteilung vor Gericht können Sie zudem als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft werden – die Fahrerlaubnis würde Ihnen also entzogen.