Auch Rentner sollten sich überlegen, welche Steuerklasse die beste für sie ist. Gerade bei Ehepaaren kann sich das mit dem Renteneintritt verschieben.
Die Steuerklasse bestimmt nicht nur, wie viel Steuern Ihnen vom Lohn abgezogen werden. Auch die Höhe Ihrer Steuerlast auf Renten richtet sich nach ihr. Dabei gilt jedoch: Was für Sie im Berufsleben günstig war, muss es nicht automatisch auch im Ruhestand sein.
Vor allem wenn erst ein Partner in Rente ist und der andere noch arbeitet, kann es sinnvoll sein, die Lohnsteuerklasse zu wechseln. Wir zeigen Ihnen, für wen sich die beliebte Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 weiter lohnt und wann sie Ihnen Nachteile bringt.
Grundsätzlich gilt: Steuerklasse 5 führt im Erwerbsleben immer zu Nachteilen, da die monatliche Belastung dort besonders hoch ist. Bei der gesetzlichen Rente gibt es diese monatlichen Abzüge wie bei der Lohnsteuer zwar nicht, allerdings entfällt auch hier in Steuerklasse 5 der Grundfreibetrag.
Das bedeutet, dass Sie auf Ihren steuerpflichtigen Rentenanteil ab dem ersten Euro nachträglich Steuern zahlen müssen. Haben Sie als Rentner schon mal eine Steuererklärung abgeben, setzt das Finanzamt eventuell auch Vorauszahlungen fest.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Steuerklasse 5 zu wählen. Nämlich dann, wenn der Partner deutlich höhere Einkünfte hat. Dieser wird dann in Steuerklasse 3 eingruppiert, wodurch Sie als Paar unterm Strich von höheren monatlichen Nettoeinnahmen profitieren. Das gilt für Arbeitnehmer genauso wie für Rentner.
Es kann allerdings sein, dass Sie die Aufteilung der Steuerklassen mit Eintritt in die Rente ändern müssen, um weiterhin zu profitieren.
Als Rentner gilt für Sie weiter die Steuerklasse, in die Sie auch als Erwerbstätiger eingestuft waren. Entscheidend dafür bleibt der Familienstand. Sind Sie alleinstehend, gilt für Sie auch als Rentner Steuerklasse 1. Ausnahme: Ihr Partner ist er vor Kurzem gestorben. Dann gilt für Sie als Verwitwete vorerst noch die Steuerklasse 3.
Verheiratete oder verpartnerte Rentner haben hingegen weiter die Wahl zwischen drei Lohnsteuerklassenkombinationen:
- Steuerklasse 3 und 5,
- Steuerklasse 4 und 4
- oder Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor.
Die Steuerklassenkombination 3/5 eignet sich vor allem dann für Sie, wenn Sie (oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner) noch berufstätig sind und sehr gut verdienen. Der Gutverdiener sollte dann Steuerklasse 3 wählen, der andere Steuerklasse 5.
Verdient der Partner, der noch erwerbstätig ist, hingegen eher gering, sollte dieser sich in Steuerklasse 5 einsortieren lassen. Derjenige Partner, der bereits in Rente ist, zahlt dann in Steuerklasse 3 weniger Steuern auf seine Rente. Diese Aufteilung lohnt sich immer dann, wenn der Rentner in der Beziehung mindestens 60 Prozent der gesamten Einkünfte mit seiner Rente erwirtschaftet.
Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, bietet sich für beide die Steuerklasse 4 oder das sogenannte Faktorverfahren an (mehr dazu hier). Letzteres sorgt dafür, dass Sie im Laufe des Jahres bereits so viel Steuern zahlen, wie Sie dem Staat später tatsächlich schulden. Sie müssen also nicht nachzahlen. Bei der Steuerklassenkombination 4/4 winkt hingegen oft eine Erstattung (mehr dazu hier). Bei 3/5 verlangt das Finanzamt häufig Geld von Ihnen zurück (mehr dazu lesen Sie hier).
Die Höhe der Steuerfreibeträge für Rentner richtet sich nach der Steuerklasse. Allerdings gelten für die Altersrente zum Teil höhere Grundfreibeträge als für Arbeitnehmer. Das ist in den Steuerklassen 1, 2 und 4 der Fall.
In Steuerklasse 3 verdoppelt sich der Grundfreibetrag, dafür entfällt er für den Partner in Steuerklasse 5. Steuerklasse 6 verfügt ebenfalls über keinen Grundfreibetrag für Rentner (mehr zu der ungünstigen Steuerklasse hier). Zusätzlich gelten weitere Freibeträge wie die Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Lesen Sie hier, was Sie als Rentner alles von der Steuer absetzen können.