Hunde dürfen Bahn fahren, aber brauchen sie dafür eigentlich ein eigenes Ticket? Wir verraten Ihnen, was für die Zugfahrt gilt.
Im Stadtbus darf der Hund meist kostenlos mitfahren, aber wie sieht das bei Zugfahrten aus? Gelten hier die gleichen Regeln oder braucht Ihr tierischer Kumpel einen Fahrschein? Bei uns erfahren Sie, wann der Vierbeiner in den Zug darf.
Ihr Hund darf Sie bei Bahnreisen begleiten, in einigen Fällen ist das sogar kostenlos. Für kleine Hunde und Katzen müssen Sie nicht zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass das Tier in einem Transporter ist und nicht frei herumläuft.
Assistenz- und Blindenhunde benötigen ebenfalls kein Ticket und sind nebenbei von der Maulkorbpflicht im Zug ausgenommen. Beachten Sie, dass hier nur Assistenzhunde gemeint sind, die offiziell als solche ausgezeichnet sind.
Ist Ihr Hund größer als eine Hauskatze und reist er außerhalb einer Transportbox, benötigt er ein Ticket. Der Fahrpreis ist günstiger als beim Menschen, Ihr Hund zahlt den halben Preis.
Das Hundeticket erhalten Sie wahlweise am Schalter der Deutschen Bahn oder bei der Onlinebuchung. Gehen Sie online wie nachfolgend beschrieben vor:
Buchen Sie jetzt das Ticket wie gewohnt, Ihnen wird automatisch nur die Hälfte des Fahrpreises berechnet. Beachten Sie, dass für Ihren Hund keine Vergünstigung durch die Bahncard gilt.
Während der Buchung haben Sie die Möglichkeit, für sich und andere Mitreisende einen kostenpflichtigen Sitzplatz zu reservieren. Das gilt für das Hundeticket nicht, denn Hunde dürfen aus hygienischen Gründen nicht auf den Sitz. Der zugeordnete Platz ist unter oder neben Ihrem Sitz, andere Bahnreisende dürfen nicht gestört werden.
Im Bordbistro sind Hunde nicht zugelassen, die einzige Ausnahme gilt für anerkannte Assistenztiere. Möchten Sie mehr Platz im Fußraum, müssten Sie zwei Sitzplatzreservierungen buchen. Beachten Sie aber, dass ein Sitzplatz ohne Ticket nach 15 Minuten verfällt. Dann haben andere Fahrgäste Anspruch, dort zu sitzen und Ihr Hund muss unter Ihren Sitz.