
Die Rentenauskunft bekommen Sie automatisch zugesandt (siehe oben). Sie können diese aber auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Das Rentenkonto wird auch Versicherungskonto genannt. Es listet den Versicherungsverlauf auf – also die Zeiten, in denen Sie Beiträge zur Rente gezahlt haben oder aus bestimmten Gründen eben nicht. Damit sichergestellt wird, dass jedes Rentenkonto richtig zugeordnet wird, gibt es die sogenannte Rentenversicherungsnummer.
Sobald Sie 43 Jahre alt werden, bekommen Sie einen Brief der Deutschen Rentenversicherung, in dem Sie dazu aufgefordert sind, Ihr Rentenkonto zu klären. Das bedeutet: Zu überprüfen, ob es Fehlzeiten in Ihrem Versicherungsverlauf gibt. Möglicherweise haben Sie während Ihres Berufslebens Kinder betreut oder haben eine Uni besucht.
Die Rentenversicherung muss also wissen, ob Sie in diesen Zeiten Beiträge zur Rente gezahlt haben – oder nicht. Denn von den Beitragszahlungen hängt die Höhe Ihrer späteren Rente ab. Diese Kontenklärung ist enorm wichtig. Wenn bestimmte Zeiten noch offen sind und die DRV mögliche Beiträge noch nicht erfasst hat, sollten Sie diese darüber informieren und ggf. Nachweise einreichen.
Eine Übersicht über Ihr Rentenkonto finden Sie in der Renteninformation und der Rentenauskunft. Das heißt, dass Sie auch nach dem Brief mit 43 Jahren – oder eben davor – Ihr Rentenkonto klären können. Sie können auch jederzeit eine Rentenauskunft bzw. den Stand Ihres Rentenkontos anfordern (siehe oben).











