
Das Bürgergeld war in den vergangenen Jahren immer teurer geworden. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.
Dazu, wie viel nun tatsächlich eingespart werden kann, gibt es sehr unterschiedliche Angaben: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von Einsparpotenzialen im Milliardenbereich, sein Kanzleramtsminister Thorsten Frei nannte gar eine Summe von 30 Milliarden. Davon ist im Gesetzesentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) keine Rede mehr, im Gegenteil: Dort werden allein durch die Reform „keine nennenswerten Einsparungen“ erwartet. Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.
Das Bundeskabinett hat die Reform am 17. Dezember 2025 beschlossen. An diesem Donnerstag findet im Bundestag die erste Lesung statt. Es folgen Beratungen und mögliche Änderungsanträge im Ausschuss „Arbeit und Soziales“. Ein Beschluss wird im Frühjahr 2026 erwartet. Die Reform soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Die Linkspartei kritisierte am Mittwoch, die Reform sei aus fachlicher Sicht „ein Rückschritt um Jahrzehnte und aus menschlicher Sicht schlicht nicht zu verantworten“. Das sagte die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Cansin Köktürk. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hatte der Bundesregierung bereits im Dezember vorgeworfen, mit der Reform die Spaltung der Gesellschaft weiter voranzutreiben. Der Nachrichtenagentur AFP sagte er: „Menschen alles zu kürzen, null Euro für Essen, keine Wohnung, bringt Menschen nicht in Arbeit, wird aber zu mehr Obdachlosigkeit führen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete die Reform als „unsozial und ungerecht“. Die verschärften Sanktionen und Mitwirkungspflichten könnten im schlimmsten Fall zu mehr Wohnungslosigkeit und sozialen Problemen führen. Vom Paritätischen Gesamtverband hieß es: „Statt Menschen bei der Jobsuche stärker zu unterstützen, verschärft die neue Grundsicherung Unsicherheit und Existenzängste.“










