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Home » Das Urteil gegen Mette-Marits Sohn im Überblick
Unterhaltung

Das Urteil gegen Mette-Marits Sohn im Überblick

By zeit-heute.deJuni 16, 20262 Mins Read
Das Urteil gegen Mette-Marits Sohn im Überblick
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Sohn von Mette-Marit

Vergewaltigung, Drogen, Gewalt: Was Høiby den Opfern zahlen muss


Aktualisiert am 16.06.2026 – 10:22 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Marius Borg Høiby: Das Urteil im Prozess gegen Mette-Marits Sohn ist gefallen. (Quelle: IMAGO/Royalportraits Europe/Bernard Rubsamen / Bestimage/imago)

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Marius Borg Høiby ist vom Bezirksgericht Oslo zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil im Überblick.

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, ist laut norwegischen Medien für eine Reihe von Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Der Norweger war in 40 Punkten angeklagt – allein 20 davon bezogen sich auf eine Ex-Freundin, der er sich wegen eines Kontaktverbots nicht mehr nähern darf. Dem Norweger wurden unter anderem vier Vergewaltigungen vorgeworfen. In einigen Punkten wurde er für unschuldig erklärt, auch mehrere Entschädigungszahlungen muss er leisten. Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Høiby wurde schuldig gesprochen wegen:

  • zwei Vergewaltigungen (Skaugum- und Vestkant-Fall)
  • Misshandlung in einer engen Beziehung zu Nora Haukland
  • Körperverletzung und weiterer Delikte gegen die sogenannte Frogner-Frau
  • mehrerer weiterer Straftaten, darunter Drogendelikte und Verkehrsverstöße (Empfang und Transport von 3,5 Kilogramm Marihuana, Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren ohne gültigen Führerschein)

Freigesprochen wurde Høiby:

  • im sogenannten Lofoten-Fall
  • vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung in einem Hotel in Oslo im November 2024

Die Berufung richtet sich gegen:

  • die beiden Verurteilungen wegen Vergewaltigung
  • die Verurteilung wegen Misshandlung in einer engen Beziehung

Rund 54.000 Euro Entschädigung

Laut Urteil muss Høiby insgesamt 640.000 norwegische Kronen an Entschädigung zahlen. Das entspricht umgerechnet rund 54.000 Euro.

Die Entschädigungen verteilen sich wie folgt:

  • Frau im Skaugum-Fall: 230.000 Kronen (rund 19.500 Euro)
  • Frau im Vestkant-Fall: 200.000 Kronen (rund 17.000 Euro)
  • Nora Haukland: 100.000 Kronen (rund 8.500 Euro)
  • Frogner-Frau: 110.000 Kronen (rund 9.300 Euro)
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