Finanzen, Migration, Verteidigung
Das steht im Koalitionsvertrag – die wichtigsten Punkte
Aktualisiert am 09.04.2025Lesedauer: 5 Min.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD steht. Was plant die künftige schwarz-rote Bundesregierung? t-online gibt einen Überblick.
Rund sechs Wochen nach der Bundestagswahl und vier Wochen nach Beginn der Koalitionsverhandlungen haben Union und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. CDU-Chef Friedrich Merz, die SPD-Co-Vorsitzenden, Lars Klingbeil und Saskia Esken, sowie CSU-Parteichef Markus Söder sind dazu am Mittwochnachmittag vor die Presse getreten. Über die Grundlage ihrer Koalitionsarbeit hinaus haben die Parteispitzen auch den Zuschnitt der Ministerien der künftigen Bundesregierung präsentiert.
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Im Mittelpunkt der Einigung stehen die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, die Begrenzung der illegalen Migration, Reformen am Arbeitsmarkt, die Dämpfung der Energiepreise sowie die Ankurbelung der Wirtschaft. t-online gibt einen Überblick, auf welche Punkte sich die Koalitionäre geeinigt haben:
Schwarz-Rot plant keine Steuererhöhungen. Der Solidaritätszuschlag wird aber nicht vollständig abgeschafft. Unternehmen stellen die schwarz-roten Koalitionäre Steuererleichterungen in Aussicht: Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer jährlich um einen Prozentpunkt sinken. Ziel ist es, erst Anreize für Investitionen zu schaffen und danach die Steuern zu senken. Ab dem laufenden Jahr bis 2027 sollen Abschreibungen von bis zu 30 Prozent möglich sein. Weitere Entlastungen für energieintensive Unternehmen soll es durch einen Industriestrompreis geben.
- Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag von CDU und SPD
Das nationale Lieferkettengesetz soll abgeschafft werden. Ebenso wollen die Koalitionäre das Heizungsgesetz streichen. Ein neues Gebäudeenergiegesetz solle „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden.
Der Gastronomie wird ein lang gehegter Wunsch erfüllt: Die Mehrwertsteuer soll wieder auf sieben Prozent gesenkt werden. Zuvor hatte die Ampel die in der Corona-Pandemie eingeführte Reduzierung aufgehoben.
Auch die Landwirtschaft kann sich auf Erleichterungen freuen: Die Agrardieselrückvergütung soll nach dem Willen der Koalitionäre wiederkommen.
Union und SPD kündigen einen Wechsel in der Migrations- und Asylpolitik an. Die Bezahlkarte für Asylbewerber, die bisher nicht in allen Bundesländern eingesetzt wird, soll bundesweit kommen. Außerdem soll es Maßnahmen gegen einen Missbrauch der Karte geben.
Die von der Ampel eingeführte Reform des Staatsbürgerrechts soll teils zurückgedreht werden. Bisher sind Einbürgerungen in Sonderfällen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Die beschleunigte Einbürgerung soll es künftig nicht mehr geben.
Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte entfällt. Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus sollen zwei Jahre lang keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland holen dürfen. Der Familiennachzug für diesen Personenkreis soll nur noch in Härtefällen erlaubt sein. Aktuell gilt für die Angehörigen von Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ein Kontingent von 1.000 Einreiseerlaubnissen pro Monat.
Änderungen gibt es auch für die Geflüchteten aus der Ukraine. Diejenigen, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, sollen künftig wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – sofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit soll über bundesweit einheitliche Vermögensprüfungen festgestellt werden.
Union und SPD wollen ein neues und zunächst auf Freiwilligkeit basierendes Wehrdienstmodell einführen. Noch in diesem Jahr sollten dazu die Voraussetzungen für eine Wehrerfassung und Wehrüberwachung geschaffen werden, heißt es in dem von den Spitzenvertretern von Union und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag.
Zudem soll ein Nationaler Sicherheitsrat eingeführt werden. Dieser solle wesentliche Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik koordinieren, eine gemeinsame Lagebewertung vornehmen und somit das Gremium der gemeinsamen politischen Willensbildung sein.
Die Ausgaben für Verteidigung sollen erhöht werden, eine bestimmte Quote auf Basis der Wirtschaftsleistung wird aber nicht vorgegeben. „Die Ausgaben für unsere Verteidigung müssen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen“, heißt es. „Die Höhe unserer Verteidigungsausgaben richtet sich nach den in der Nato gemeinsam vereinbarten Fähigkeitszielen.“ Um den Kauf von Rüstungsgütern zu erleichtern, soll es ein Beschleunigungsgesetz zur Beschaffung geben. Das Genehmigungs- und Vergaberecht soll vereinfacht werden.