
Sie können ein Testament jederzeit ändern. Die Kosten dafür hängen davon ab, ob es privatschriftlich oder beim Notar verfasst wurde.
Wer sein privatschriftliches Testament ändern möchte, hat mehrere Möglichkeiten, die kostenlos sind. Sie können das Testament zum Beispiel durch einen Zusatz ergänzen, der aber unbedingt unterschrieben werden sollte. Alternativ kann man auch eine Ergänzungsurkunde anfertigen. Eine andere Möglichkeit ist es, ein neues Testament aufzusetzen, in dem steht, dass die vorangegangene Urkunde unwirksam ist.
Wenn Sie ein notarielles Testament ändern möchten, ist das komplizierter. Denn Sie (bzw. Ihr Notar) müssen es aus der Verwahrung beim Nachlassgericht zurückfordern. Damit widerrufen Sie es, so wird es ungültig.
Wollen Sie ein neues Testament beim Notar erstellen, werden erneut die Notarkosten fällig. Dasselbe gilt auch, wenn Sie es mithilfe eines Anwalts erstellen möchten. Auch die Hinterlegung kostet wieder 75 Euro, und für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister zahlen Sie erneut.
Nicht nur den Erblasser kostet das Vererben – auch auf die Erben kommen einige Kosten zu, die sich meist nach dem Nachlasswert richten. Eine Übersicht:
Testamentseröffnung: Wenn das Testament eröffnet wird, kostet das 100 Euro. Dazu können noch Portokosten oder andere Auslagen kommen.
Rechtsstreit: Bei einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit eines Testaments müssen die Beteiligten ebenfalls mit hohen Kosten rechnen, zum Beispiel für Anwälte. Hier spricht man vom sogenannten Prozesskostenrisiko, also wie hoch die Kosten eines möglichen Erbstreits sind. Die Höhe des Risikos hängt vom Geschäftswert ab. Grundsätzlich kommt es eher bei selbstverfassten Testamenten zu Streitigkeiten – wegen unklarer Formulierungen oder Formfehlern.










