Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Kennen Sie die Hauptstädte der Bundesländer? Testen Sie es hier

Kennen Sie die Hauptstädte der Bundesländer? Testen Sie es hier

September 25, 2026
Vergesellschaftung in Berlin: Das sagen Experten

Vergesellschaftung in Berlin: Das sagen Experten

September 25, 2026
Eigene Website über „Irrsinn“ angelegt

Eigene Website über „Irrsinn“ angelegt

September 25, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Das ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente
Wirtschaft

Das ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente

By zeit-heute.deAugust 22, 20262 Mins Read
Das ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Ein weiterer Unterschied zwischen Pension und Rente war lange Zeit die Steuerpflicht. So mussten Pensionäre ihre Bezüge schon immer voll versteuern (mehr dazu unten), während das für gesetzliche Renten erst seit 2005 schrittweise gilt. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob diese Rentenbesteuerung überhaupt rechtens ist.

Wie hoch ist die Beamtenpension?

Beamte erhalten als Pension maximal 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um rund 1,79 Prozent. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie 40 Jahre Dienstzeit erreichen. Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Beamten und Richtern im unmittelbaren Bundesbereich zum Stichtag 1. Januar 2023 bei 66,9 Prozent.

Je nach Beschäftigungsbereich und Qualifikation weichen die Höhen der Ruhegehälter stark voneinander ab. So arbeiteten dem Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung zufolge bei den Ländern rund 89 Prozent der Ruhestandsbeamten im gehobenen und höheren Dienst, beim Bund 52 Prozent, bei den Gemeinden 79 Prozent, in den Postnachfolgeunternehmen und beim Bundeseisenbahnvermögen hingegen nur je 18 Prozent.

Durchschnittliche Bruttomonatsruhegehälter für Versorgungsempfänger ab 65 Jahren im Januar 2023:

Männer Frauen
unmittelbarer Bundesbereich
Beamte und Richter 3.480 Euro 2.980 Euro
Berufssoldaten 3.490 Euro 3.990 Euro
sonstiger Bundesbereich
Bundeseisenbahnvermögen 2.620 Euro 2.420 Euro
Postnachfolgeunternehmen 2.540 Euro 2.170 Euro
übrige Bundesbereiche 3.540 Euro 2.750 Euro
Länder/Kommunen/Sozialversicherung
Landesbereich 3.820 Euro 3.150 Euro
kommunaler Bereich 3.690 Euro 2.940 Euro
Sozialversicherung 3.440 Euro 2.790 Euro

Wie wird die Beamtenpension finanziert?

Im Gegensatz zur beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente werden Beamtenpensionen in der Regel aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt – also aus Steuermitteln. Seit 1999 baut der Bund eine Versorgungsrücklage auf, indem er 0,2 Prozent von jeder Erhöhung der Bezüge einbehält. Außerdem beteiligen sich das Bundeseisenbahnvermögen und die Postbeamtenversorgungskasse an den Rücklagen.

Die Rücklage soll ab 2032 zur Finanzierung eingesetzt werden und den Bundeshaushalt entlasten. Zusätzlich gibt es für Bundesbeamte, die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellt wurden, den „Versorgungsfonds des Bundes“. Seit 2008 finanziert bereits der „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ einen Teil der Ausgaben dieser Behörde.

Laut dem Bundesinnenministerium hatte der Bund 2022 Versorgungsausgaben von rund 6,8 Milliarden Euro für Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand – inklusive der Hinterbliebenenversorgung.

Wie wird die Beamtenpension versteuert?

Pensionen müssen Sie grundsätzlich in voller Höhe als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit versteuern. Treten Sie in den Ruhestand ein, ändert sich steuerlich also nicht viel für Sie: Ihr ehemaliger Arbeitgeber behält weiter jeden Monat Lohnsteuer ein und in der Steuererklärung tragen Sie statt des Gehalts nun das Ruhegehalt in der Anlage N ein.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Eigentümer Hans-Peter Wild steigt mit 85 wieder ins Geschäft ein

Eigentümer Hans-Peter Wild steigt mit 85 wieder ins Geschäft ein

DAK meldet 15,6 Millionen Euro Schaden

DAK meldet 15,6 Millionen Euro Schaden

Ratenzahlung wird bei teuren Käufen beliebter

Ratenzahlung wird bei teuren Käufen beliebter

Staatsanleihen kaufen: Was Anleger wissen sollten

Staatsanleihen kaufen: Was Anleger wissen sollten

Rhein-Pegel bei Kaub fällt auf Rekordtief: „Im Grunde zweigeteilt“

Rhein-Pegel bei Kaub fällt auf Rekordtief: „Im Grunde zweigeteilt“

Studie hält Wohnungsvergesellschaftung für finanzierbar

Studie hält Wohnungsvergesellschaftung für finanzierbar

XJazz-Festival in Berlin beantragt Insolvenz – Streit um 200.000 Euro

XJazz-Festival in Berlin beantragt Insolvenz – Streit um 200.000 Euro

Warum Trump den Kurs nicht stoppen kann

Warum Trump den Kurs nicht stoppen kann

Wie Rentner sich vor Risiken schützen

Wie Rentner sich vor Risiken schützen

Redakteurfavoriten
Vergesellschaftung in Berlin: Das sagen Experten

Vergesellschaftung in Berlin: Das sagen Experten

September 25, 2026
Eigene Website über „Irrsinn“ angelegt

Eigene Website über „Irrsinn“ angelegt

September 25, 2026
Maximilian Walscheid beendet überraschend Karriere

Maximilian Walscheid beendet überraschend Karriere

September 25, 2026
Eigentümer Hans-Peter Wild steigt mit 85 wieder ins Geschäft ein

Eigentümer Hans-Peter Wild steigt mit 85 wieder ins Geschäft ein

September 25, 2026
Neueste
So verlässt die Rolle der Miriam Stockl die „Rosenheim-Cops“

So verlässt die Rolle der Miriam Stockl die „Rosenheim-Cops“

September 25, 2026
Flughafen-Chef stirbt bei Flugzeug-Absturz in den Alpen

Flughafen-Chef stirbt bei Flugzeug-Absturz in den Alpen

September 25, 2026
Wann Sie die Feuerwehr rufen sollten

Wann Sie die Feuerwehr rufen sollten

September 25, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.