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Home » Das gilt bei Schenkungen von Großeltern
Wirtschaft

Das gilt bei Schenkungen von Großeltern

Von zeit-heute.deDezember 24, 20252 Min Gelesen
Das gilt bei Schenkungen von Großeltern
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Das gilt bei Schenkungen von Großeltern

Hoher Freibetrag

Das sollten Sie bei Schenkungen an Enkel beachten


Aktualisiert am 24.12.2025 – 07:22 UhrLesedauer: 2 Min.

Großmutter mit ihrer Enkelin (Symbolbild): Schenkungen sind grundsätzlich ein Fall für das Finanzamt – auch bei Übertragungen an Enkel.Vergrößern des Bildes

Großmutter mit ihrer Enkelin (Symbolbild): Schenkungen sind grundsätzlich ein Fall für das Finanzamt – auch bei Übertragungen an Enkel. (Quelle: SilviaJansen/getty-images-bilder)

Wollen Großeltern ihren Enkelkindern große Summen Geld schenken, müssen diese darauf unter Umständen Steuern zahlen. Die aber lassen sich zum Teil umgehen.

Geld, Immobilien, ganze Unternehmen – all das kann man bereits zu Lebzeiten verschenken und so sicher gehen, dass sich die Verwandtschaft nicht über den Nachlass streitet. Auch die Enkel werden dabei oft bedacht. Wir erklären, was Sie über die Steuer wissen sollten.

Auf Schenkungen an Enkel fällt erst dann Schenkungssteuer an, wenn das Vermögen den Freibetrag von 200.000 Euro überschreitet. Ist das der Fall, müssen Enkel auf den darüber hinausgehenden Betrag Steuern zahlen.

Überschreitet eine Schenkung von Großeltern an Enkel den Freibetrag von 200.000 Euro, wird auf den darüber hinausgehenden Wert Schenkungssteuer fällig. Wie viel genau, ist abhängig von der Höhe der Schenkung. Enkel gehören bei der Schenkungssteuer der Steuerklasse I an. Dadurch profitieren Sie von den niedrigsten Steuersätzen. Sie liegen für sie zwischen 7 und 30 Prozent.

Ein Rechenbeispiel macht es deutlich: Nehmen wir an, Sie sind Besitzerin eines Betriebs und möchten Ihrer Enkelin einen Teil davon schenken. Dieser Teil ist 300.000 Euro wert. 200.000 Euro sind für die Enkelin steuerfrei, auf die darüber hinausgehenden 100.000 Euro fallen 11 Prozent Schenkungssteuer an. Ihre Enkeltochter schuldet dem Staat also 11.000 Euro.

Wollen Oma und Opa ihren Urenkeln etwas von ihrem Vermögen schenken, greift ein niedrigerer Freibetrag als für Enkel. Für sie sind bis zu 100.000 Euro pro Urgroßelternteil schenkungssteuerfrei.

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