
Rückgeld ablehnen
Darum sollten Sie „Stimmt so!“ an der Kasse nicht sagen
Aktualisiert am 15.12.2025 – 10:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Zu viel Kleingeld nervt viele Kunden. Kleinere Beträge „spenden“ sie daher gerne an der Kasse. Doch wo kommt das Geld wirklich an?
Wenn der Rechnungsbetrag beim Einkauf auf 99 oder 98 Cent endet, sagen viele Kunden „Stimmt so!“. Einige runden sogar um bis zu 50 Cent auf. Dabei gehen sie alle davon aus, dass das zu viel gezahlte Geld den Kassierern zugutekommt oder in der Kaffeekasse der Mitarbeiter landet. Das ist jedoch nicht der Fall!
Arbeitnehmer, die an einer Kasse arbeiten und diese bedienen und beaufsichtigen, müssen darauf achten, dass die Kassenführung korrekt ist. Dazu sind sie gemäß Arbeitsvertrag verpflichtet.
Kommt es zu einer kleinen Differenz, so wird der Fehlbetrag in der Regel teilweise von ihrem zusätzlich zum Lohn gezahlten Mankoentgelt abgezogen. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.) Die entsprechenden Regelungen dazu sind in der sogenannten Mankovereinbarung festgelegt, die dem Arbeitsvertrag beiliegt.
Und genau in diesem Übereinkommen ist auch geregelt, dass ein positiver Fehlbetrag – also zu viel Geld in der Kasse – dem Arbeitgeber ausgehändigt werden muss. Dieser führt das Plus in seiner Buchhaltung dann unter „Sonstige Erträge, unregelmäßig“ auf. Das Trinkgeld bekommen also nicht die Mitarbeiter, sondern das Unternehmen.
Auf Nachfrage von t-online teilten Mitarbeiter in Drogeriemärkten mit, dass sie ebenfalls kein Trinkgeld annehmen dürfen und bei einem Überbetrag in ihrer Kasse die Differenz an das Unternehmen aushändigen müssen.
In der Rechtssprechung heißt es, dass Angestellte bei ihrer Kassiertätigkeit kein (eigenes) Geld bei sich tragen dürfen, oder es in irgendeiner Form neben der Kasse oder allgemein offen liegen lassen dürfen. Daher legen die meisten Mitarbeiter zu viel Gezahltes oder Trinkgeld direkt in die Kasse.
Trägt der Kassierer dennoch Geld bei sich, können ihm gleich zwei Sachen unterstellt werden: Bestechlichkeit – also die Bevorzugung von Kunden, indem beispielsweise ein Sonderrabatt gewährt wird, woraufhin die Kassierer als Dank Trinkgeld erhalten.
Oder falsches Führen der Kasse: Indem sie beispielsweise die Menge an Geld aus der Kasse nehmen, die ihnen noch nicht vom Mankoentgelt abgezogen wird, oder auch zu viel Geld in die Kasse legen, um vorsorglich mögliche Differenzbeträge auszugleichen und arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Übrigens: Auch Weihnachtsgeschenke oder allgemein kleine Aufmerksamkeiten – wie die Schokolade als kleines Dankeschön zwischendurch – dürfen Kassierer nicht annehmen. Denn auch hier kann ihnen sonst Bestechlichkeit vorgeworfen werden.










