Radikaler Vorschlag
Kann die „Schweden-Rente“ auch die Pflege retten?
25.06.2026 – 13:25 UhrLesedauer: 2 Min.
Krankenkassenchef Andreas Storm macht sich für einen Kapitalstock auch in der Pflegeversicherung stark. Welche Folgen das auf die Pflegebeiträge hätte.
Der Krankenkassenmanager Andreas Storm setzt sich dafür ein, auch in der gesetzlichen Pflegesicherung einen zusätzlichen Kapitalstock zu bilden – so wie es jetzt in der Rentenversicherung geplant ist. „Wenn wir jetzt einen Kapitalstock in der Pflegeversicherung aufbauen, können wir damit die Lücken in den kommenden Jahrzehnten schließen und im günstigsten Fall später sogar die Pflegeleistungen ausbauen“, sagte der Vorstandschef der Krankenkasse DAK-Gesundheit der „Rheinischen Post“. Ein solcher Kapitalstock bestünde aus Beteiligungen an Aktien- und Anleihefonds.
Schweden ist Vorbild
In der Rentenversicherung gilt Schweden als Vorbild einer solchen Lösung. Ein Vorbild, an dem sich nun auch Deutschland orientieren will – zumindest in der Rente. So hat sich die Rentenkommission für die Einführung einer sogenannten Kapitalrente ausgesprochen, gerne auch „Schweden-Rente“ genannt. Diese sieht vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte zusätzlich zum normalen Rentenbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen. Dieses Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden und dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben.
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Storm sagte, in der Pflege sei die Finanzkrise noch schärfer als bei der Rente. „Wenn wir nichts tun, werden wir bald alle zwei Jahre die Pflegeleistungen kürzen müssen. Die Teilkapitaldeckung kann das verhindern.“
Beiträge würden steigen
Zur Finanzierung schlägt Storm vor, einen Zuschlag in der Pflegeversicherung einzuführen, „der im Jahr 2028 mit 0,1 Prozent beginnt und schrittweise bis 2031 auf 0,4 Prozent anwächst. Dieser Beitrag wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen finanziert“. Der Gesamtbeitrag zur Pflege stiege damit von 3,6 auf 4,0 Prozent, für Menschen ohne Kinder von 4,2 auf 4,6 Prozent.
Da der Pflegebeitrag paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt wird, wäre die zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer überschaubar und würde vor allem bei niedrigen Einkommen nur wenige Euro betragen.
| Bruttogehalt | Pflegebeitrag heute (1,8 Prozent) | Pflegebeitrag mit Zusatzbeitrag (2,0 Prozent) |
|---|---|---|
| 2.500 Euro | 45 Euro | 50 Euro |
| 3.000 Euro | 54 Euro | 60 Euro |
| 3.500 Euro | 63 Euro | 70 Euro |
| 4.000 Euro | 72 Euro | 80 Euro |
| 4.500 Euro | 81 Euro | 90 Euro |
| 5.000 Euro | 90 Euro | 100 Euro |
| 5.500 Euro | 99 Euro | 110 Euro |
| 6.000 Euro | 108 Euro | 120 Euro |












