
Vosgerau und Mörig sind damit vor dem Hamburger Gericht mit allen Anträgen in ihren Klagen gescheitert. Die krisen- und PR-erfahrenen Anwälte, die den Streit mit massenhaft Postings im Netz im Sinne ihrer Mandanten begleiten, verkaufen das Ergebnis dennoch als ein Erfolg: „Teilnehmer unterliegen zwar vor Gericht, gewinnen aber in der Sache“, behauptete ihr Anwalt Carsten Brennecke auf X. Seine Interpretation des Urteils: Das Gericht habe zu der Kernaussage „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ bestätigt, dass der Bericht „keine Tatsachen, sondern lediglich Insinuationen und Geraune“ beinhalte. Jetzt stehe fest, dass nicht wörtlich besprochen worden sei, deutsche Staatsbürger auszuweisen.
„Correctivs“ Anwalt Thorsten Feldmann kommt zu einem ganz anderen Schluss: „Alle Versuche der Kläger, mit verdrehter PR Mediendruck von außen aufzubauen und die Gerichte für eine politische Kampagne zu instrumentalisieren, sind gescheitert.“ Das Landgericht habe nüchtern und souverän das geltende Presse- und Äußerungsrecht angewandt.
Gegen die beiden Urteile kann noch Beschwerde eingelegt werden.










