Strafe für Täter rechtskräftig
Mord im Wohnwagen: Cold Case ist nach 43 Jahren gelöst
19.10.2026 – 15:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Als 18-Jähriger erschießt ein Mann einen Menschen in einem Wohnwagen in Hamburg und stiehlt Bargeld. 43 Jahre später wird er verurteilt.
Mehr als vier Jahrzehnte nach dem Mord an einer trans Person in Hamburg steht das Urteil gegen einen heute 62-Jährigen fest. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes verworfen. Bei der Überprüfung fanden die Richter keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil, wie das Gericht mitteilte.
Das Landgericht Hamburg hatte den Mann am 28. Mai 2026 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Strafkammer sah seine Schuld nach einem Indizienprozess als erwiesen an.
Opfer war eine trans Person, die Sexarbeit anbot
Die Tat ereignete sich in der Nacht zum 11. Januar 1983 in einem Wohnwagen auf einem Parkplatz im Hamburger Stadtteil Hammerbrook. Das Opfer war eine 41 Jahre alte trans Person, die Sexarbeit anbot und sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Angelique nannte.
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Angelique hatte den damals 18-Jährigen in der Nähe der Reeperbahn angesprochen und als Freier im Auto zum Wohnwagen mitgenommen. Dort saß das spätere Opfer auf einem Bett, als der Mann unvermittelt dreimal mit einem Revolver schoss. Angelique war gänzlich wehrlos und verblutete noch am Tatort.
Der Täter flüchtete mit einem Portemonnaie, einem Sparbuch und weiteren Wertgegenständen. Später wurden die weggeworfenen Gegenstände in der Nähe des S-Bahnhofs Hammerbrook gefunden, unweit der Wohnung seiner Mutter. Im Portemonnaie fehlten 100 D-Mark.
Ermittlerin nimmt Mordfall 2025 erneut auf
Nach Überzeugung des Landgerichts stammten die sichergestellten Projektile aus einem Revolver des Angeklagten. Bereits 2004 gelang es zudem, eine DNA-Spur auf einer Zigarettenkippe aus dem Aschenbecher des Autos auszuwerten.
Doch erst 2025 beschäftigte sich eine Kriminalkommissarin erneut intensiv mit dem Fall. Im November desselben Jahres wurde der von Geburt an gehörlose und mehrfach vorbestrafte Mann festgenommen.
Das Landgericht wertete die tödlichen Schüsse als Mord. Nach Überzeugung der Richter handelte der Täter heimtückisch, aus Habgier und um eine weitere Straftat zu ermöglichen. Dass die Tat mehr als vier Jahrzehnte zurücklag, stand einer Verurteilung nicht im Weg: Mord verjährt in Deutschland seit 1979 nicht mehr.
Gericht verurteilt 62-Jährigen nach Jugendstrafrecht
Weil der Täter zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war, galt er als Heranwachsender. Das Landgericht zog frühere Gutachten aus anderen Strafverfahren gegen ihn heran und entschied, Jugendstrafrecht anzuwenden.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Jugendstrafe gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Nach der Urteilsverkündung bestritt der Mann die Tat. Gebärdendolmetscher übersetzten seine Worte: „Ich schwöre bei Gott, dass ich es nicht war.“












