
Ob David B. vollumfänglich gestanden hat, ist nicht bekannt. Aber ihm drohen mehrere Jahre Haft wegen Kindesentziehung, Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Körperverletzung. Allerdings könnte der Deal mit der Staatsanwaltschaft auch eine „erhebliche Strafmilderung“ mit sich bringen, berichtet der „Spiegel“ mit Bezug auf einen Aktenvermerk. David B. erhofft sich dem Medienbericht zufolge eine Bewährungsstrafe.
Die Aussage von David B. zieht Kreise, denn laut der „Bild“ haben weitere mutmaßliche Entführer den Kontakt zur Staatsanwaltschaft gesucht – und sollen auch für eine Aussage nach Deutschland gereist sein. Laut dem Medienbericht landeten die mutmaßlichen Entführer Said B. und Thach Yitshak K. am späten Abend des 26. Novembers in Hamburg, berichtet die „Bild“. Dass sie überhaupt einreisen konnten, sollen sie der Staatsanwaltschaft zu verdanken haben. Diese habe die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, heißt es weiter in der „Bild“.
Noch ist wenig über die Aussagen der beiden Männer bekannt. Doch auch sie sollen Christina Block schwer belasten. Man habe am Neujahrsmorgen gemeinsam mit Block im Hotel Grand Élysée auf die Aktion angestoßen und gefeiert, dass die Kinder nun zur Mutter zurückkehren können. Diese Aussage deckt sich mit den Erzählungen eines weiteren mutmaßlich an der Tat beteiligten Mannes, der im israelischen Fernsehen ein Interview gab: Tzach K. Er soll ebenfalls an der Entführung beteiligt gewesen sein. In dem Interview berichtete er, dass die Entführer gemeinsam mit Christina Block Champagner getrunken haben. K. soll von David B. angeheuert worden sein.
Das Bild, das die Entführer zeichnen, deckt sich: Sie wurden getäuscht. Sie dachten, sie würden etwas Gutes tun, Kinder retten, von einem „böse Vater“, wie Tal S. es vor Gericht sagte. Allerdings handelt es sich bei den Israelis um Menschen mit Geheimdienstverbindungen, die dazu ausgebildet sein dürften, andere Menschen zu täuschen und zu manipulieren. Sehr wahrscheinlich könnten sie ein Interesse daran haben, ihre Beteiligung so klein wie möglich zu machen – und die Schuld weiterzureichen.
Ingo Bott, der Verteidiger von Christina Block, betont, dass für seine Mandantin weiterhin die Unschuldsvermutung gelte. Und dass Fragen in die Hauptverhandlung gehören. „Tatsächlich wurde und wird meine Mandantin in der Öffentlichkeit massiv vorverurteilt“, schreibt Bott in einer Erklärung. „Wenn jetzt Teile der Akte veröffentlicht werden, mag das der Unterhaltung dienen. Mit der Wahrheitsfindung hat es nichts zu tun. Im Gegenteil wird diese noch schwerer, vielleicht sogar unmöglich.“
Wie schwer oder gar unmöglich es für Ingo Bott wird, Christina Block weiterhin als unschuldig darzustellen, werden die kommenden Verhandlungstage zeigen. Am 10. Dezember soll es vor dem Hamburger Landgericht weitergehen.










