
Das sind die Regeln
BVG-Streik am Montag: Müssen Menschen zur Arbeit kommen?
31.01.2026 – 10:00 UhrLesedauer: 1 Min.
Am Montag fahren in Berlin weder Busse noch U-Bahnen oder Trams. Müssen Arbeitnehmer trotzdem auf der Arbeit erscheinen? Das gilt.
Laut der Gewerkschaft IG Metall besteht bei Arbeitnehmern das sogenannte Wegerisiko. Das heißt konkret, dass sich Arbeitnehmer trotz Streik selbstständig darum kümmern müssen, an dem Tag am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Beschäftigte müssen im Zweifel also auf das Auto, Fahrgemeinschaften oder andere Verkehrsmittel zurückgreifen, die nicht vom Streik betroffen sind. Die Gewerkschaft empfiehlt, am Streiktag früher den Weg zur Arbeit anzutreten, um Verspätungen zu vermeiden. Es solle aber „in einem vernünftigen Verhältnis stehen“, so die IG Metall.
Grundsätzlich gilt: Sollte der Arbeitsweg in keinem Fall zu schaffen sein, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den jeweiligen Arbeitgeber darüber frühzeitig zu informieren. Wenn das nicht geschieht und man nicht am Arbeitsplatz erscheint, droht dem Beschäftigten eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber auch den Lohn kürzen.











