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Home » Bunte Fassaden in Hamburg: CDU greift Denkmalschutz an
Deutschland

Bunte Fassaden in Hamburg: CDU greift Denkmalschutz an

By zeit-heute.deApril 5, 20262 Mins Read
Bunte Fassaden in Hamburg: CDU greift Denkmalschutz an
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Vorgaben für Hamburger Altbauten

Helle Farben statt Braun: CDU mischt sich in Fassaden-Streit ein

05.04.2026 – 07:39 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Bunte Fassaden in Hamburg (Archivbild): Geht es nach dem Denkmalschutz, müssen an manchen Häusern die farbigen Anstriche weichen. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/dpa-bilder)

Das Denkmalschutzamt fordert Erdtöne für Fassaden in Hamburger Gründerzeitvierteln – gegen den Willen vieler Eigentümer. Nun wird der Streit politisch.

Die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Antonia Goldner hat sich öffentlich gegen Farbvorgaben des Hamburger Denkmalschutzamts für Altbaufassaden gewandt und dem Senat vorgeworfen, auf ihre Frage nach der konkreten Rechtsgrundlage keine ausreichende Antwort gegeben zu haben.

Goldner hatte dazu eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gestellt – ein parlamentarisches Kontrollinstrument, das den Senat zur schriftlichen Antwort verpflichtet. Der Senat erklärte darin, das Denkmalschutzamt prüfe jede Entscheidung zur Farbgebung im Einzelfall auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Schutzwürdig sei „die Einheit aus überlieferter Substanz der plastischen Gestaltung und Farbgebung“, heißt es in der Senatsantwort.

In den Hamburger Gründerzeitvierteln finden sich Altbauten aus dem 20. Jahrhundert, bei denen Putzfassaden durch Farbanstriche Natursteinfassaden imitierten. Laut Senatsantwort ist dabei „ein breites überliefertes Farbspiel von mittleren bis hellen Grau-, Braun- und Ockertönen“ dokumentiert. Weiße oder farblich abgesetzte Fassadengestaltungen kamen laut Senat erst ab den 1980er Jahren auf. Diese bewertet der Senat nicht als denkmalwerte Zeitschicht – und damit als nicht schützenswert.

Die Abgeordnete wirft dem Senat „übergriffige Symbolpolitik auf dem Rücken von Eigentümerinnen und Eigentümern“ vor. Zwar räumte sie ein, dass Eigentum verpflichte. Der Staat sei jedoch nicht zu ästhetischen Zwangsvorgaben berechtigt, wenn er jahrzehntelang andere Fassadengestaltungen zugelassen habe, so Goldner. Auf ihre Frage nach der konkreten Rechtsgrundlage habe sie lediglich einen pauschalen Verweis auf das Denkmalschutzgesetz erhalten, erklärte sie.

Moderne Denkmalpflege könne sehr wohl differenzierte, quartiersverträgliche Farbkonzepte zulassen, so Goldner.

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