Wenn es zwischen obersten Bundesorganen zum Streit über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz kommt, können Betroffene beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren beantragen. Auch einzelnen Bundestagsabgeordneten, Parteien oder Fraktionen steht diese Möglichkeit offen. Die Antragssteller müssen sich darauf berufen, dass ihre verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten durch ein anderes Bundesorgan verletzt oder gefährdet werden.
Bis das Bundesverfassungsgericht über eine Klage entscheidet, können oft Monate oder sogar Jahre vergehen. Wenn es schnell gehen muss, kann das Gericht auf Antrag aber auch einstweilige Anordnungen erlassen. Solche vorläufigen Regelungen sollen verhindern, dass schon Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen wären, wenn die Karlsruher Richterinnen und Richter später im Hauptverfahren anders entscheiden sollten. Mit einer solchen Anordnung hatte das Gericht 2023 etwa die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag gestoppt. Im Hauptverfahren steht eine Entscheidung darüber bis heute aus.