Im Februar stellen die Bürger die Weichen dafür, welche politischen Änderungen künftig auf sie zukommen. Doch auch jetzt gibt es schon Neuigkeiten.
Wie die Bundestagswahl ausgeht, lässt sich zwar noch nicht sicher sagen, ein Ergebnis ist aber bereits bekannt. Und auch sonst bringt der Februar einige Änderungen mit sich – etwa für Nutzer von Satellitenfernsehen und Besitzer von Photovoltaikanlagen.
Wenn am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt wird, steht eines schon fest: Das Parlament wird schrumpfen. Denn mit der Wahlrechtsreform fallen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate weg, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der Bundestag deutlich größer wurde als aufgrund der Zweitstimmenergebnisse vorgesehen.
Künftig entscheidet ausschließlich die Zweitstimme über die Stärke einer Partei im Bundestag. Die Erststimme wird weiterhin für die Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis genutzt. Maximal können 630 Abgeordnete das Parlament bilden. Aktuell hat der Bundestag 736 Mitglieder. Er ist damit die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt.
Wer private Fernsehsender wie RTL, ProSieben, Sat.1 oder Vox via Satellit schaut, kann sie nur in der sogenannten Standardauflösung gratis empfangen. HD-Qualität kostet extra – und ab 1. Februar noch ein klein wenig mehr. Das dafür nötige HD+-Abonnement wird um 16,5 Prozent teurer. Statt bisher 6 Euro im Monat werden dann 6,99 Euro fällig. Betroffene Kunden sollten bereits eine E-Mail erhalten haben, in der das Unternehmen HD+ auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweist.
Besitzer einer Photovoltaikanlage oder eines Balkonkraftwerks müssen sich auf eine kleine Änderung einstellen: Ab 1. Februar 2025 fällt die Vergütung für Solarstrom, der in das Stromnetz eingespeist wird, geringer aus. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihre Anlage bis dahin nicht in Betrieb genommen haben.
Melden Sie Ihre PV-Anlage erst nach dem 1. Februar an, fällt die Vergütung um ein Prozent geringer aus als bei älteren Anlagen. In konkreten Zahlen bedeutet das:
Die nächste Senkung der Einspeisevergütung ist für den 1. August 2025 vorgesehen. Die niedrigere Vergütung gilt immer nur für neue Anlagen. Wer sich eine PV-Anlage anschafft, für den bleibt die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gleich hoch – abhängig eben vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme.
Ab dem 2. Februar 2025 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Der sogenannte AI Act regelt den Einsatz von KI-Systemen und verbietet bestimmte Anwendungen vollständig. Das gilt etwa für Programme, die Menschen anhand von Merkmalen oder Verhaltensweisen bewerten, wie es beispielsweise beim „Social Scoring“ in China der Fall ist. Mit dem Regelwerk will die EU sicherstellen, dass KI für Nutzer nicht zur Gefahr wird.
Unternehmen, die KI entwickeln, müssen ihre Software künftig durch die EU bewerten lassen. Fällt das Produkt in die Hochrisikostufe, müssen die Anbieter Qualitäts- und Risikomanagementsysteme in ihre Anwendungen einbauen. Mehr zum AI Act lesen Sie hier.
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, bekommt ab Februar mehr Geld. Das monatliche Gehalt steigt dann um 5,5 Prozent – mindestens aber um 340 Euro. Auch die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit fallen dann höher aus. Grundlage für die Anpassung ist die Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023, die außerdem die Zahlung eines Inflationsausgleichs in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und eine erste Erhöhung der Gehälter zum 1. November 2024 um 200 Euro vorsah.