Immer wieder gibt es Debatten um ein Verbot der rechtsextremen Alternative für Deutschland (AfD). Bald könnte der Bundestag über die Einleitung eines Verfahrens abstimmen.
Der Bundestag soll bald über ein Verfahren zum Verbot der AfD abstimmen. Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken hätten einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzustoßen, berichtete die „Welt am Sonntag“. Hinter dem Antrag stünden einzelne Abgeordnete, nicht aber deren gesamte Fraktionen.
Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll laut „Welt“ von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Von allen genannten Fraktionen unterstützen ihn jeweils mindestens zehn Abgeordnete.
Das Bundesverfassungsgericht solle auf Antrag des Bundestags feststellen, dass die AfD verfassungswidrig sei und deshalb verboten werden könne. Hilfsweise solle festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde. Die Abgeordneten werfen der AfD vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen.
Der Gruppenantrag wirft der AfD wohl zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Außerdem werte der Antrag zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, beziehe sich der Antrag unter anderem auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen aus diesem Jahr. Das OVG in Münster hatte im Mai geurteilt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und nachrichtendienstlich beobachten darf.