So hoch ist die Förderung
Bundesrat gibt grünes Licht für Beginn der E-Auto-Prämie
Aktualisiert am 08.05.2026 – 15:13 UhrLesedauer: 1 Min.
Nun ist endgültig klar, dass die neue Förderung für den Kauf von Elektroautos rückwirkend zum 1. Januar beantragt werden kann. Auch der Bundesrat setzte einen Haken dahinter.
Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann wie geplant rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang genutzt werden. Dem hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat in Berlin zugestimmt.
Vorgesehen ist, dass die staatliche Förderung von Privatkunden beim Kauf von reinen Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit Range Extender beantragt werden kann. Je nach Fahrzeugart und persönlichen Umständen liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen sie ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen (brutto) im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.
Die Basisförderung beträgt für reine Elektroautos 3.000 Euro. Für Haushalte mit einem Gesamteinkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro.
Die Regelung für den Zeitpunkt 1. Januar, von dem an die Förderung in Anspruch genommen werden kann, war angehängt an das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Abschluss von Kreditverträgen. Der Bundesrat stimmte also nicht getrennt über die E-Auto-Förderung ab. Den inhaltlichen Details der neuen Kaufprämie mussten Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen.












