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Home » Bundespolizei verhängt Waffenverbot an 16 Bahnhöfen
Deutschland

Bundespolizei verhängt Waffenverbot an 16 Bahnhöfen

By zeit-heute.deMärz 18, 20262 Mins Read
Bundespolizei verhängt Waffenverbot an 16 Bahnhöfen
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Wegen anhaltender Gewalt

Berlin und Potsdam: Waffenverbot an 16 Bahnhöfen

18.03.2026 – 13:05 UhrLesedauer: 1 Min.

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Bundespolizisten (Archivbild): Die Behörde verbietet gefährliche Gegenstände auf Bahnhöfen in Berlin und Potsdam. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)

Gewaltdelikte an Berliner Bahnhöfen reißen nicht ab: Die Bundespolizei greift deshalb zu einem scharfen Mittel.

Die Bundespolizeidirektion Berlin hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an 15 Berliner Bahnhöfen und am Hauptbahnhof Potsdam untersagt. Die Verfügung gilt ab Freitag jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages und läuft bis zum 6. Juli 2026. Sie erlaubt den Beamten zudem verdachtsunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen.

Betroffen sind in Berlin die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße und Südkreuz. Hinzu kommt der Potsdamer Hauptbahnhof. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen.

Grund sei die anhaltend hohe Gewaltkriminalität im bahnpolizeilichen Bereich, teilte die Bundespolizeidirektion Berlin mit. Im Jahr 2025 registrierte sie 4.251 Gewaltdelikte, nach 4.184 im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019 mit 2.753 Fällen entspricht das einem Anstieg um 54 Prozent. Besonders deutlich nahm die Zahl der Gewaltdelikte zu, in denen Täter Waffen, Messer, Reizgas, Pyrotechnik oder andere gefährliche Gegenstände mitführten oder verwendeten. Hier stieg die Zahl 2025 auf 725 Fälle nach 577 im Vorjahr.

Kontrollen werden an den Bahnhöfen von den Einsatzkräften der Bundespolizei durchgeführt. Bei Verstößen können Gegenstände sichergestellt sowie Zwangsgelder angedroht oder festgesetzt werden.

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