Finanzen
Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform und Justizpakt
Aktualisiert am 25.06.2026 – 20:40 UhrLesedauer: 4 Min.
Vor dem geplanten großen Reformpaket der Koalition räumt Bundeskanzler Merz Streitpunkte mit den Ländern aus dem Weg. Es geht vor allem um die Kommunen und den Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“
Mit einer Finanzreform wollen Bund und Länder die Kommunen entlasten. Damit soll die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden erhöht werden. Nach langen Verhandlungen einigten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten auf eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen, die dem Grundsatz folgt: „Wer bestellt, bezahlt.“ Im Kern geht es darum, dass der Bund in bestimmten Fällen einen Großteil der Mehrkosten übernimmt, die den Ländern und Kommunen durch Gesetzesänderungen auf Bundesebene entstehen.
Damit sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Bund und Länder beschlossen außerdem einen Pakt für den Rechtsstaat mit zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte.
Milliarden-Entlastungen für Kommunen
Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs und einer prekären Lage der Kommunen. Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten. „Wir bringen unser Land voran“, sagte Merz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sagte: „Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden, und das ist anwachsend über die nächsten Jahre.“ Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sprach von einem fairen Ausgleich.
CDU, CSU und SPD im Bund hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich am Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren zu wollen – dem Prinzip: „Wer bestellt, bezahlt“. Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird seit Monaten diskutiert.
Bund übernimmt unter Voraussetzungen 80 Prozent
Bisher entstehen vor allem den Kommunen zunehmend Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Geplant ist nun ein Mechanismus, der bei neuen Leistungsgesetzen, bei Änderungen solcher Gesetze oder bei künftigen anderen Gesetzen des Bundes mit Finanzauswirkungen gelten soll. Falls sich die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder zusammen auf mehr als 200 Millionen Euro jährlich belaufen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte.
Die Regelung soll „symmetrisch“ wirken. Länder und Kommunen müssen den Bund kompensieren, wenn Belastungen wegfallen, wie es aus dem Bundesfinanzministerium hieß. Lies sagte: „Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.“ Die Kompensation soll jeweils in der Regel in Form einer Anpassung des jeweiligen Anteils an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer umgesetzt werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß.
Nicht erfasst von der Regelung sind Steuergesetze. Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Bund und Ländern, wenn der Bund Steuerentlastungen plant – aber diese auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten. Die Regelung gilt laut Merz auch nicht für EU-Vorgaben, die Deutschland umsetzen muss.
