Renteneintritt

1973 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?


Aktualisiert am 11.07.2026Lesedauer: 3 Min.

Eine Frau sitzt in einem Café (Symbolbild): Für 1973 Geborene gilt dasselbe reguläre Renteneintrittsalter wie für alle Jahrgänge ab 1964.

Eine Frau sitzt in einem Café (Symbolbild): Für 1973 Geborene gilt dasselbe reguläre Renteneintrittsalter wie für alle Jahrgänge ab 1964. (Quelle: Valeriia Titarenko/getty-images-bilder)

Ihr Geburtsjahr entscheidet, wann Sie in Rente gehen können. Sie können aber zwischen mehreren Optionen wählen – wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wer 1973 geboren ist, hat noch einiges an Berufsleben vor sich, bevor er in Rente gehen kann. Doch es schadet nicht, seine Optionen schon Jahre vorher zu kennen. Wir zeigen Ihnen, was für den Jahrgang 1973 gilt.

1973 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?

Möchten oder müssen Sie so lange arbeiten, wie es die gesetzliche Regelaltersgrenze für Sie vorsieht, gilt für Sie aktuell noch dasselbe wie für alle Jahrgänge ab 1964: Sie können mit 67 Jahren in Rente gehen.

Diese reguläre Altersrente erhalten Sie aber nur, wenn Sie neben dem Alter noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ist beides der Fall, erhalten Sie mit 67 Jahren eine ungekürzte Rente. Mehr dazu, wann Sie in Rente gehen können und was Sie bekommen, lesen Sie hier.

Die Rentenkommission hat empfohlen, das Renteneintrittsalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln. Dadurch dürfte der Jahrgang 1973 erst später als mit 67 Jahren in Rente gehen können.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Regelaltersgrenzen für die verschiedenen Jahrgänge im Überblick:

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Rente nach 45 Versicherungsjahren

Unter Umständen müssen Sie aber nicht warten, bis Sie 67 Jahre alt sind. Kommen Sie nicht bloß auf 5, sondern auf 45 Versicherungsjahre, gelten Sie aktuell noch als besonders langjährig Versicherter. Sie können dann bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings soll diese Altersrente abgeschafft werden – ebenfalls eine Empfehlung der Rentenkommission, die die Bundesregierung umsetzen möchte.

Diese Altersrente wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für die nachfolgenden Jahrgänge gilt eine spätere Altersgrenze. Mehr zur Rente mit 63 lesen Sie hier.

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Wichtig: Möchten Sie ohne Abschläge in Rente gehen, ist die Altersgrenze von 65 Jahren der frühestmögliche Zeitpunkt, wenn Sie 1973 geboren wurden. Jeder Tag früher geht mit finanziellen Einbußen einher.

Frührente mit Abschlägen ab 63 Jahren

Können Sie sich das leisten, bleibt auch nach den Reformen ein noch früherer Ruhestand drin. Sie können dann wählen: Frühestmöglicher Renteneintritt für die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sind 63 Jahre. Dann werden Ihnen aber 14,4 Prozent Ihrer Rente abgezogen – und das dauerhaft. Gehen Sie hingegen nur einen Monat früher in Rente, also mit 64 Jahren und 11 Monaten, liegt der Abschlag nur bei 0,3 Prozent.

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